Alle Richtlinien für den

Das sind die Regeln für Ostern

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Alle Maßnahmen, die unser Leben während des Osterfests regeln, auf einem Blick.
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Wien. Bereits zum zweiten Mal steht das Osterfest im Schatten der Pandemie mit zahlreichen Einschränkungen. Zum ersten Mal ist heuer das Land dabei zweigeteilt. Im Osten (Wien, Niederösterreich und Burgenland) gelten strengere Anti-Corona-Maßnahmen als im Rest des Landes.

Osterfest mit der ­Familie: Was ist denn überhaupt erlaubt?

Wen darf man treffen?

Im Osten gilt seit Monats­beginn und mindestens bis 11. April eine strenge Einladungspolitik, die sogenannte „1 plus 1“-Regel. Zum Osterbrunch darf ein Haushalt nur eine weitere Person einladen. Die Oma darf also kommen, der Opa dann aber nicht mehr. Umgekehrt geht es auch: Ein ganzer Haushalt kann eine allein stehende Person besuchen – das ist im Osterlockdown neu. In allen anderen Bundesländern gilt weiterhin: Zwei Familien dürfen sich treffen (maximal vier Erwachsene und sechs Kinder).

Wann darf man außer Haus?

Im ganzen Land gilt eine Ausgangsbeschränkung, allerdings zeitlich unterschiedlich. In den drei östlichen Ländern darf man Tag und Nacht nur im Ausnahmefall das Haus verlassen. Ausnahmen sind: Arbeit, Einkauf vom Nötigsten, Apotheken- und Arztbesuche, das Abwenden von Gefahren und auch die kurze Erholung. In Rest­österreich gilt diese Beschränkung nur von 20 Uhr bis 6 Uhr.

Darf man untertags einkaufen?

Außerhalb der drei östlichen Bundesländer ändert sich nichts. Der Handel hat bis maximal 19 Uhr offen. Im Osten gibt es zwei Neuerungen im Osterlockdown: Das Abholen vorab bestellter Waren (Click & Collect) und von Essen (Take-away) gehen diesmal in Ordnung.

Ist die Eiersuche erlaubt?

Im eigenen Garten, in der Wohnung und auch im Park: Ja, denn die Erholung – auch im Freien – ist erlaubt, das bestätigt auch das Gesundheitsministerium. Allerdings gilt auch hierbei die „1 plus 1“-Regel im Osten und die Zwei-Familien-Regel in Restösterreich.

Werden Messen ab­gehalten und welche ­Regeln gelten dabei?

Darf man in die Kirche?

Egal wo in Österreich, Gottesdienste werden weiter abgehalten (siehe auch Story links). Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen (gelten natürlich für alle Glaubensgemeinschaften): FFP2-Maskenpflicht und zwei Meter Mindestabstand. Im Stephansdom dürfen derzeit nur 200 Menschen gleichzeitig zur Messe. Die Gottesdienste sollen so kurz wie möglich gehalten werden.

Der Flughafen ist in ­Betrieb, wie sieht es mit Urlaubsreisen aus?

Darf man wegfliegen? Das oberste Gebot im Lockdown ist die Ausgangsbeschränkung. Ferienreisen sind dabei keine gültige Ausnahme.
Und in Österreich? Hier gilt allgemein: Eine Reise über eine Bundeslandgrenze braucht einen guten Grund. Das wäre etwa der Besuch einer nahestehenden Person. Man darf also die eigenen Eltern in Tirol besuchen. Aber auch hier gilt die „1 plus 1“-Regel, also kann man nur alleine reisen und nicht mit Partner.

Fußball, Basketball oder Tennis – was darf man machen?

Was geht im Sport? In ganz Österreich darf man als Hobbysportler im Freien eine Sportstätte nutzen. Im Osten gilt wieder die Einhaltung der „1 plus 1“-Regel, sonst das Zwei-Haushalte-Limit. Indoor ist alles bis auf Weiteres untersagt.

Die Ferien gehen bald zu Ende, wie geht es in Schulen weiter?

Kommt Distance Learning? Ja, Kinder im Osten müssen bis mindestens 9. April ins virtuelle Klassenzimmer daheim. Für Notfälle gibt es eine Betreuung in den Schulen.