Die Regeln im Überblick
Wie viele Personen darf ich jetzt treffen?
Die Regierung stellte am Montag die große Öffnung der Corona-Beschränkungen ab 19. Mai vor. Tourismus, Gastronomie, Sport und Freizeitbetriebe können mit Einschränkungen aufsperren. Voraussetzung für den Eintritt wird, dass man getestet, genesen oder geimpft ("3G's"). ist
Die Ausgangsbeschränkungen gehören ab dem 19. Mai der Vergangenheit an. Somit darf man auch nachts wieder ohne bestimmen Grund das Haus verlassen. Bei privaten Zusammentreffen dürfen sich tagsüber zehn Erwachsene plus Kinder treffen, nachts und indoor nur vier. Größere Feste müssen unterbleiben. "Hochzeiten, große Feste, Vereinsveranstaltungen all das ist nicht möglich", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei der Pressekonferenz im Kanzleramt. Gleichzeitig stellte er weitere Lockerungen - auch in den genannten Bereichen - in Aussicht: "Bis spätestens 1. Juli werden wir weitere Schritte setzen."
Die Regeln für die Gastro
Gäste haben künftig Zutritt, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind. Ab 19. Mai sind alle bisherigen Nachweise dafür gültig, ab Anfang Juni dann auch als Zertifikate/QR-Code im digitalen Grünen Pass. Sperrstunde ist um 22 Uhr.
Gültige Tests sind negative PCR-Tests (Gültigkeit drei Tage ab Abnahme), Antigentests aus Teststraßen, Apotheken etc. (zwei Tage) und Antigentests aus Eigenanwendung mit behördlicher Erfassung ("Vorarlberger Modell", ein Tag Gültigkeit). Auch Selbsttests vor Ort wird es geben (gültig etwa für die Dauer des Gastronomie-Besuches), für Kinder werden auch die Schultests gelten.
Bei den Impfungen gelten Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck, für die Genesung Absonderungsbescheid oder Antikörpertest.
Im Lokal gilt dann eine Registrierungspflicht bei Aufenthalt länger als 15 Minuten (gilt daher nicht für Take Away oder Lieferanten) und die Abstandsregel von zwei Metern zwischen Personengruppen. Indoor sind vier Personen pro Tisch zuzüglich maximal sechs Kinder erlaubt, outdoor zehn Personen und zehn Kinder. Bis man am Tisch sitzt, müssen FFP2-Masken getragen werden. Auch für Mitarbeiter ist FFP2 vorgeschrieben. Wer vom Personal getestet, geimpft oder genesen ist, darf auch nur einen gewöhnlichen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Die Regeln für Veranstaltungen
Mit zugewiesenen Sitzplätzen sind indoor maximal 1.500 Personen erlaubt, outdoor maximal 3.000. Ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen es in- und outdoor maximal 50 Personen sein. Die Maximalauslastung darf 50 Prozent nicht überschreiten. Es gilt ein Mindestabstand von zwei Meter bzw. es ist ein Sitzplatz dazwischen freizulassen. Auch hier gilt die Registrierungspflicht bei einem Aufenthalt länger als 15 Minuten und die Drei-G-Regel.
Eine Verköstigung darf nur sitzend stattfinden, Hochzeitsfeiern fallen damit flach. Es gilt eine Anzeigepflicht ab elf Personen und eine Bewilligungspflicht ab 51. Ferienlager sind mit bis zu 20 Personen möglich. Für Messen gelten die gleichen Regeln, allerdings ohne Obergrenze bei den Teilnehmern, dafür mit der Anforderung von mindestens 20 Quadratmetern pro Person.
Bei Begräbnissen gibt es laut Gesundheitsministerium künftig keine Personen-Beschränkung mehr, bisher durften maximal 50 Trauergäste teilnehmen. Allerdings gilt auch hier die 2-Meter-Abstandsregel sowie indoor die Maskenpflicht. Bei allfälligen Trauerfeierlichkeiten abseits des eigentlichen Begräbnisses - etwa einem Leichenschmaus - greifen hingegen die sonstigen Personen-Beschränkungen (etwa für die Gastronomie).