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Gesetz für Rückruf von Spionage-Geräten

31.03.2017

Funkanlagen-Marktüberwachungsgesetz wurde beschlossen.

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Der Nationalrat hat am Donnerstagabend (30. März) ein neues Gesetz, das den öffentlichen Rückruf spionierender Geräte ermöglicht, beschlossen. Das Funkanlagen-Marktüberwachungsgesetz (FMAG) wurde von Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) vorgelegt. Damit soll die Rücknahme spionierender Geräte durch Händler beschleunigt werden. Das neue Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um.

Das FMAG schließt eine Gesetzeslücke. Bisher war es zwar möglich, den Verkauf dieser als "Funkanlage" geltenden Spielzeuge zu unterbinden, wenn sie Datenschutzgesetze verletzen. Es fehlte jedoch die Möglichkeit, solche Rückrufaktionen oder Verkaufsbeschränkungen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu geben.

>>>Nachlesen: EU warnt vor "Spionen im Kinderzimmer"

Rechtliche Grundlage für öffentliche Aufrufe

Das neue Gesetz schafft jetzt die rechtliche Grundlage für öffentliche Aufrufe. Händler können verpflichtet werden, über spionierende Produkte zu informieren, etwa via Zeitungsinserate oder TV-Spots. So können Geräte wesentlich schneller zurückgerufen werden, zum Beispiel wenn Händler nicht sofort kooperieren oder wenn Gefahr im Verzug ist. Auch Geräte, die ursprünglich zugelassen wurden, sich aber im Nachhinein als gefährlich herausstellen, können wesentlich einfacher zurückgerufen werden. Ein Beispiel für eine problematische Funkanlage ist die in den vergangenen Monaten kritisierte sprechende Spielzeugpuppe "My Friend Cayla" (Bild oben).

Die "Spionagepuppe" Cayla ist über eine App mit dem Internet verbunden und beantwortet per Sprachsoftware einfache Fragen. Die Verbindung ist allerdings ungesichert und ermöglicht es, dass Fremde über die Puppe mit Kindern sprechen. Zusätzlich werden alle mit der Puppe geführten Gespräche auf den Server des Herstellers in den USA übertragen. Cayla wurde vom Händler in Deutschland zurückgerufen und war auch in Österreich nicht mehr erhältlich . "Wir lassen nicht zu, dass internationale Konzerne in unsere Wohn- und Kinderzimmer hineinhören und mit diesen Daten Geschäfte machen", sagte Leichtfried.

>>>Nachlesen: Eltern müssen sprechende Puppe zerstören

Ersatz für bisheriges Gesetz

Das "Funkanlagen-Marktüberwachungsgesetz" passierte am Donnerstag den Nationalrat und ersetzt mit verbesserten Regelungen das bisher geltende "Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen". Es setzt eine EU-Richtlinie um, die die Funkanlagen-Bestimmungen in den Mitgliedsstaaten vereinheitlicht. Im FMAG sind die technischen Anforderungen an Funkanlagen, also allen Geräte, die Funkwellen ausstrahlen oder empfangen, geregelt. Hersteller müssen EU-weit einheitliche Standards erfüllen. Eine Funkanlage darf nur dann am Markt angeboten werden, wenn Leben, Gesundheit und Sicherheit von Mensch und Tier nicht gefährdet sind und die elektromagnetische Strahlung Schwellenwerte nicht überschreitet.

Hat ein Händler den Verdacht, dass eine Funkanlage nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt, muss er die betroffenen Geräte aus dem Sortiment nehmen und zurückrufen. Außerdem schafft das Gesetz die Verpflichtung, die Behörden zu informieren. Das Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen im Verkehrsministerium prüft die Produkte am Markt und veranlasst bei Mängeln deren Behebung. Dabei können Verbesserungsaufträge an die Hersteller erteilt sowie Rücknahme und Rückruf von problematischen Geräten seitens der Hersteller und Händler eingefordert werden. Neu ist, dass das Ministerium die Öffentlichkeit vor gefährlichen Produkten warnen kann, indem es Händler zu einer Informations-Offensive etwa in den Massenmedien verpflichtet.

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