Neue iOS-Funktion

iPhones warnen jetzt vor Nacktfotos

06.08.2021

Darüber hinaus bekommt iOS eine Funktion für den Kampf gegen die Verbreitung kinderpornografischer Bilder.

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© Getty Images / TZ ÖSTERREICH (Montage)
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Apple bringt eine neue iOS -Funktion an den Start. Mit dieser will der iPhone -Konzern den Schutz von Kindern und Jugendlichen auf seinen Geräten mit neuen Funktionen verbessern. Unter anderem wird es künftig die Möglichkeit geben, dass Eltern eine Warnmeldung erhalten, wenn ihr Kind in Apples Chatdienst iMessage Nacktfotos erhält oder verschickt. Die Nacktheit in den Bildern wird dabei von Software auf dem Gerät erkannt, wie Apple in einem Blogeintrag erläuterte. Der Konzern erfährt nichts davon.

Kampf gegen Kinderpornos

Eine weitere Neuerung, die im Herbst zunächst nur für US-Nutzer eingeführt wird, soll helfen, kinderpornografisches Material im Besitz der Nutzer zu identifizieren. Dabei werden Fotos auf den Geräten von Nutzern vor dem Hochladen in Apples Online-Speicherdienst iCloud mit einer Datenbank bereits bekannter kinderpornografischer Bilder abgeglichen. Für den Abgleich soll auf die Geräte eine Datei mit sogenannten "Hashes" solcher Fotos geladen werden - eine Art digitaler Fingerabdruck des Bildes. Darüber lässt sich ein ähnliches Foto erkennen, es kann aus dem Hash aber nicht wiederhergestellt werden.

Bei einer Übereinstimmung wird ein verdächtiges Bild mit einem Zertifikat versehen, dank dem Apple es nach dem Hochladen zur iCloud ausnahmsweise öffnen und einer Prüfung unterziehen kann. Wird dabei tatsächlich kinderpornografisches Material entdeckt, meldet Apple dies der amerikanischen Nichtregierungsorganisation NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children), die wiederum Behörden einschalten kann.

"Hashes" kommt in allen Ländern

Während die Funktion nur für Apple-Kunden mit US-Accounts aktiviert wird, ist die Datei mit den Hashes fester Teil des Betriebssystems und wird auf alle iPhones geladen, auf denen diese Version der Software installiert wird. Vor einer internationalen Einführung der Funktion müssen erst noch rechtliche Voraussetzungen geklärt werden. 

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