Datenschutz-Regeln

Rüge aus Deutschland für Facebook

26.02.2015

19 Klauseln in AGBs verstoßen gegen geltendes deutsches Recht

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Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen hat bereits Internet-Giganten wie Google und Apple Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) abgetrotzt. Nun nehmen sich die Verbraucherschützer die neuen umstrittenen AGBs von Facebook vor, die, wie berichtet, gegen einige europäische Vorschriften verstoßen .

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat das Online-Netzwerk Facebook abgemahnt. Nach Auffassung der Verbraucherschützer verstoßen 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von Facebook gegen geltendes Recht.

Auswertung für Werbung
Der Verband kritisiert insbesondere die Auswertung von Nutzerdaten zur Verknüpfung mit Werbung. "Für den Verbraucher erschließt sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden", erklärte der Verband. Nach deutschem Recht dürfen Unternehmen persönliche Daten nur verwerten, wenn die Nutzer dem zustimmen. Diese Einwilligung fehle bei Facebook.

>>>Nachlesen: So stoppen Sie die Facebook-Schnüffelei

Die Verbraucherschützer werfen Facebook außerdem vor, das eigene Geschäftsmodell zu verharmlosen. "Facebook ist und bleibt kostenlos", heißt es auf der Anmelde-Seite des Netzwerks. "Nutzerinnen und Nutzer zahlen zwar kein Geld für die Benutzung von Facebook. Dafür nutzt Facebook sämtliche Daten der Nutzer und verkauft diese in Form von personalisierten Werbeplätzen an werbetreibende Unternehmen", erklärte der Verbraucherzentralen Bundesverband. Die Informationen über die Nutzer seien für Facebook "bares Geld" wert.

Anlass der Abmahnung war auch die neue Datenschutzrichtlinie, die Facebook zum 31. Jänner eingeführt hatte. Datenschützer und Politiker hatten die neuen Regeln deutlich kritisiert.

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