Fordert Netzwerk seit 2011 heraus

So tickt Facebook-Fighter Max Schrems

25.01.2018

Nach EuGH-Urteil wird sich Facebook "mit einer ganzen Menge Dinge beschäftigen müssen".

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© APA/EPA/JULIEN WARNAND
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Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)  von Donnerstag hat der Datenschützer Maximilian Schrems einen Teilsieg im Rechtsstreit mit dem US-Internetkonzern Facebook errungen. Der 30-jährige Jurist hält Facebook seit Jahren Datenschutzverstöße vor und ist mit seinem Vorgehen berühmt geworden. Eine seiner Klagen hat sogar das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA ausgehebelt.

Mit "Du hast die Welt zum Besseren verändert" gratulierte NSA-Enthüller Edward Snowden damals dem gebürtigen Salzburger zu seinem Erfolg vor dem EuGH via Twitter. Auch die Entscheidung des EuGH von Donnerstag könnte weite Kreise ziehen. Schrems' Sammelklage im Namen von Tausenden Facebook-Nutzern wurde zwar als nicht zulässig erklärt, allerdings wurde eine Klage gegen Facebook wegen eigener Ansprüche vor einem heimischen Gericht zugelassen.

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"Facebook wird sich nun mit einer ganzen Menge Dinge beschäftigen müssen", sagte ein gut gelaunter Schrems nach der Urteilsverkündung. Denn die Liste der Vorwürfe des Aktivisten, der nun vor dem Landesgericht Wien klagen will, ist lang: Facebook habe ungültige Datenschutzrichtlinien, kläre Nutzer nicht ausreichend auf, gebe die Daten unzulässigerweise an US-Behörden weiter und verfolge das Online-Verhalten seiner Nutzer - etwa weil sie bestimmte Seiten besucht haben, ohne aber deren Inhalt auf Facebook zu posten.

Der Entscheidung des Luxemburger Gerichtshofs ging ein jahrelanges Hin und Her voraus. Schrems hatte sich 2011 bei der irischen Datenschutzbehörde beschwert, weil das Netzwerk dort seinen Europa-Sitz hat. Als diese nichts entschied, reichte er 2014 in Wien Klage ein. Ihm zufolge wollten sich mehr als 25.000 weitere Facebook-Nutzer anschließen und ihm ihre Ansprüche übertragen, die Schrems unentgeltlich gegen Facebook durchsetzen sollte.

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Dies wurde vom EuGH zur Zufriedenheit des US-Konzerns zwar abgelehnt und laut Schrems somit die "einmalige Chance" verpasst, kollektiven Rechtsschutz zu ermöglichen, jedoch wurde die Debatte um eine Neuregelung von Sammelklagen angefacht. Die EU-Kommission kündigte nach dem Urteil für April eine Reform der Konsumentenschutzregeln an.

Schrems steckt zusätzliche Hoffnung in das neue EU-Datenschutzrecht, das gemeinnützigen Vereinen und Organisationen ab Ende Mai die kollektive Durchsetzung des Rechts auf Datenschutz erlaubt. Daher gründete der Jurist gemeinsam mit anderen Mitstreitern Ende November den Verein noyb (none of your business - geht euch nichts an) und will damit eine europäische Datenschutz-Plattform schaffen.

Die Idee für die Beschwerden gegen Facebook kam Schrems, der am Juridicum der Universität Wien studierte, während eines Auslandssemesters im kalifornischen Silicon Valley, dem Sitz vieler Hightechfirmen. An seiner Gastuniversität seien mehrmals Datenschutz-Beauftragte der großen Internet-Konzerne aufgetreten. "Die haben erklärt, europäisches Recht gut und schön, aber wir tun in Europa eh, was wir wollen." Er habe daraufhin eine Seminararbeit zu dem Thema verfasst, die als Basis für die erste Beschwerde diente.

Bei Facebook hat Schrems dann den Ausdruck aller über ihn jemals gespeicherten Daten angefordert, worauf er als Nutzer ein Recht hat. Nach Versuchen, ihn abzuwimmeln, händigte ihm das Unternehmen schließlich 1.200 DIN-A4-Seiten aus - darunter auch viele von ihm gelöscht geglaubte Einträge oder Nachrichten. Daraufhin erstattete Schrems bei der zuständigen irischen Datenschutzbehörde Anzeige gegen Facebook.

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