Prozess in Innsbruck

Jimi Blue Ochsenknecht kommt mit Geldbuße davon

22.08.2025

Der Betrugsprozess gegen den deutschen Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht hat am Freitag am Landesgericht Innsbruck nach rund einer Stunde Verhandlung mit einer Diversion geendet. 

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© APA/EXPA/JOHANN GRODER
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Dem 33-Jährigen wurde eine Geldbuße von 18.000 Euro auferlegt, womit sich dieser einverstanden erklärte. Somit kam es zu keiner Verurteilung bzw. keinem Schuldspruch, der Deutsche galt weiterhin als nicht vorbestraft.

Der 33-jährige soll - nach einer mehrtägigen Geburtstagsfeier - eine Rechnung bei einem Tiroler Hotel in der Höhe von knapp 14.000 Euro nicht bezahlt haben. Richterin Heide Maria Paul betonte indes, dass das Verfahren erst eingestellt werde, wenn der Betrag vollständig bezahlt sei. Zudem stehe dem Staatsanwalt - dieser hatte sich gegen die vom Anwalt Ochsenknechts beantragte Diversion ausgesprochen - ein Rechtsmittel zu. Ochsenknecht hatte sich bei der Verhandlung geständig gezeigt: "Ich will die Verantwortung dafür übernehmen, dass ich nicht bezahlt habe", sagte er. Der Schauspieler und Musiker hatte sich wegen des Vorwurfs des schweren Betrugs verantworten müssen.

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Der Prozess im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts gegen den Sohn von Schauspielstar Uwe Ochsenknecht stieß auf beträchtliches Medieninteresse, zahlreiche Kamerateams und Fotografen waren zugegen. Dem mit dem Kinderfilm "Die Wilden Kerle" bekannt gewordenen Deutschen hatten bei dem Prozess ursprünglich bis zu drei Jahre Haft gedroht. "Ich möchte mich öffentlich für mein Verhalten entschuldigen", sagte der Deutsche eingangs. Weitere Fragen wolle er nicht mehr beantworten: "Ich verweise dazu auf den eingebrachten Schriftsatz."

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Verteidiger sprach von falschem Verhalten seines Mandanten

Ochsenknecht-Verteidiger Matthias Holzmann sprach zu Verhandlungsbeginn davon, dass sein Mandant die "Verantwortung übernehmen wird". "Er hat spät, aber immerhin erkannt, dass er sich falsch verhalten hat", erklärte Holzmann. Was er getan hat tue im "aufrichtig leid". Der Anwalt stellte auch die Option einer Diversion in den Raum: "Es bestehen alle Voraussetzungen dafür." Zudem gebe es eine "schriftliche Stellungnahme" von Ochsenknecht: "Er wird deshalb auch keine weiteren Fragen beantworten." Der Staatsanwalt hatte zuvor kein - ansonsten durchaus übliches - Eingangsplädoyer gehalten, sondern lediglich auf den Strafantrag verwiesen: "Der Sachverhalt ist hinlänglich bekannt".

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Festnahme nach offener Hotelrechnung

Ochsenknecht war im Juni in Hamburg festgenommen worden, nachdem ein europäischer Haftbefehl gegen ihn ausgestellt worden war. Ihm wird vorgeworfen, die offene Hotelrechnung eines Hotels in Kirchberg in Tirol (Bezirk Kitzbühel) von Ende 2021 über mehrere Jahre nicht bezahlt zu haben. Bei seiner Festnahme soll das ausstehende Geld dann geflossen sein.

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Der 33-Jährige kam in Auslieferungshaft und wurde schließlich nach Innsbruck überstellt. Dort wurde am 18. Juli wegen dringenden Tatverdachts sowie Fluchtgefahr die U-Haft verhängt, Ochsenknecht wurde jedoch gegen eine Kaution in Höhe von 15.000 Euro auf freien Fuß gesetzt. Allerdings musste er seinen Pass abgeben und bis zum Abschluss des Verfahrens in Österreich bleiben.

Der Schauspieler war vor seiner Festnahme bereits gerichtlich zur Zahlung des Betrages verurteilt worden und wusste laut Staatsanwaltschaft über das Ermittlungsverfahren gegen ihn Bescheid. Gegenüber der Behörde habe er zunächst zwar seine Wohnadresse in Italien bekanntgegeben, dann aber auf ein Ersuchen nicht mehr reagiert. Ein an die italienischen Behörden gerichtetes Rechtshilfeersuchen verlief im Sand, an der angegebenen Adresse soll er nicht gemeldet und auch nicht mehr aufhältig gewesen sein. Daher ging die Anklagebehörde davon aus, dass sich der Schauspieler dem Verfahren entziehen wolle.
 

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