Wende

Paukenschlag im Fall Fernandes: Ulmen geht jetzt gegen SPIEGEL vor

27.03.2026

Im Fall der von der Schauspielerin Collien Fernandes erhobenen Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen sieht die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Deutschland einen Anfangsverdacht gegen Ulmen.  

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Die Auswertung der Berichterstattung des Magazins "Spiegel" über den Fall habe zu einer Bejahung des Anfangsverdachts geführt, erklärte die Ermittlungsbehörde am Freitag. Strafrechtlich gehe es um den Vorwurf der Nachstellung.

Wie die Staatsanwaltschaft erklärte, wurde nach der "Spiegel"-Berichterstattung ein im Juni 2025 eingestelltes Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen. Es werde nun geprüft, ob außer dem Straftatbestand der Nachstellung auch weitere Straftatbestände in Betracht kommen. Im Fall einer Verurteilung drohten für Nachstellung bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe, erklärte die Staatsanwaltschaft. Weitere Auskünfte wollte die Ermittlungsbehörde zunächst nicht geben.

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Massive Vorwürfe von Fernandes gegen Ex-Mann

Damit wird außer im spanischen Mallorca nun auch in Deutschland wieder ermittelt. Fernandes war vergangene Woche mit Vorwürfen der digitalen sexualisierten Gewalt gegen ihren Ex-Mann Ulmen an die Öffentlichkeit gegangen. In Spanien brachte sie ihre Vorwürfe zur Anzeige, die Justiz auf Mallorca prüft diese derzeit nach eigenen Angaben. Sie umfassen demnach Aneignung des Personenstandes, Geheimnisverrat, öffentliche Beleidigung, regelmäßige Misshandlung und schwere Drohungen. Ulmen selbst bestreitet die Anschuldigungen, es gilt die Unschuldsvermutung.

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Ulmen-Anwälte gegen den SPIEGEL

Heute Abend dann der Paukenschlag. Die Anwälte von Christian Ulmen kündigten an, gegen den SPIEGEL vorzugehen. In einer Aussendung kündigten sie an: "Wir leiten aktuell gerichtliche Schritte gegen die initiale Berichterstattung des SPIEGEL ein."

Weiter heißt es von Seiten der Ulmen-Anwälte: "Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen sind falsch. Nach derzeitiger Kenntnis wird dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, auch überhaupt nicht erhoben. Mit der aktuell geführten Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehen die Geschehnisse mithin in keinem Zusammenhang."