Querschnittsgelähmt
Samuel Koch: Gericht rollt "Wetten, dass..?"-Unfall neu auf
Die Richter in Kassel hoben das Urteil der Vorinstanz auf und verwiesen den Fall zurück ans Landessozialgericht Baden-Württemberg. Zwar bestätigten sie, dass kein Versicherungsschutz als Beschäftigter oder "Wie-Beschäftigter" und auch nicht im Ehrenamt bestehe. Aber laut dem 2. Senat des Gerichts kommt der Versicherungsschutz als nicht versicherter Unternehmer in Betracht, berichtet "Bild".
Der damals 23-jährige Samuel Koch verunglückte am 4. Dezember 2010 während der Live-Sendung schwer. Bei seiner Wette wollte er mit Sprungstiefeln im Vorwärtssalto fünf fahrende Autos zunehmender Größe überspringen. Beim vierten Fahrzeug, gesteuert von seinem Vater, stürzte Koch und erlitt eine Querschnittslähmung.