Das Bundessozialgericht entschied, dass der Fall des schwer verunglückten Samuel Koch neu aufgerollt werden muss.
Die Richter in Kassel hoben das Urteil der Vorinstanz auf und verwiesen den Fall zurück ans Landessozialgericht Baden-Württemberg. Zwar bestätigten sie, dass kein Versicherungsschutz als Beschäftigter oder "Wie-Beschäftigter" und auch nicht im Ehrenamt bestehe. Aber laut dem 2. Senat des Gerichts kommt der Versicherungsschutz als nicht versicherter Unternehmer in Betracht, berichtet "Bild".
Der damals 23-jährige Samuel Koch verunglückte am 4. Dezember 2010 während der Live-Sendung schwer. Bei seiner Wette wollte er mit Sprungstiefeln im Vorwärtssalto fünf fahrende Autos zunehmender Größe überspringen. Beim vierten Fahrzeug, gesteuert von seinem Vater, stürzte Koch und erlitt eine Querschnittslähmung.