EU-Recht

Klage wegen Dohnal-Pension

25.08.2010

Der Fall der Hinterbliebenenpension für Johanna Dohnals Lebensgefährtin wird vor Gericht landen. Denn die Grünen orten Diskriminierung.

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Knapp 30 Jahre war Annemarie Aufreiter Lebenspartnerin der früheren Frauenministerin Johanna Dohnal – Anrecht auf eine Hinterbliebenenpension hat sie deshalb nicht.

Wie ÖSTERREICH berichtete, lehnte der Ministerrat jetzt Aufreiters Pensionsantrag ab – die im Februar verstorbene Frauenministerin hatte eine Ministerpension in der Höhe von rund 13.000€ brutto im Monat bezogen, wie Experten errechneten.

Vor Gericht
Aufreiter wollte zwar auch am Mittwoch keinen Kommentar abgeben, trotzdem dürfte der Fall vor Gericht landen: Denn die grüne EU-Abgeordnete Ulrike Lunacek – selbst homosexuell – ortet einen klaren Verstoß gegen EU-Recht. Warum, ist leicht erklärt: Aufreiter kommt wegen der dreijährigen Wartezeit im Partnerschaftsgesetz nicht zu ihrer Pension. Das steht zwar auch im Ehegesetz so. Mit Johanna Dohnal konnte sich Aufreiter allerdings erst wenige Monate vor deren Tod verpartnern, weil die eingetragene Partnerschaft am 1.Jänner 2010 in Kraft getreten ist – hätte es sich um ein heterosexuelles Paar gehandelt, wäre eine Hochzeit schon viel früher möglich gewesen.

Dass sich die Regierung auf die im Gesetz festgeschriebene dreijährige Wartefrist beruft, sei eine "Verhöhnung“, sagt Lunacek. Die EU-Grundrechtecharta schreibe den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot fest – bei "weiterer Nicht-Berücksichtigung“ durch die Regierung werde eine Klage beim Europäischen Gerichtshof zu prüfen sein.

Wolle Aufreiter klagen, würde sie, Lunacek, sie auch dabei unterstützen. Lunacek forderte, die Entscheidung im Ministerrat rückgängig zu machen und die Witwenpension zu gewähren.

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