Gegen Kaution freigelassen

Justin Bieber: Das Protokoll der Festnahme

24.01.2014

VIDEO: Alkohol, Drag-Race, Widerstand und Knast. Jetzt ist Bieber wieder frei.

Zur Vollversion des Artikels
Zur Vollversion des Artikels

Dass er tatsächlich einmal von der Polizei festgenommen wird, hätte sich Justin Bieber bestimmt nicht gedacht, als er am Donnerstag um vier Uhr früh den Miami-Nachtclub Set verließ, in dem er mit dem Model Chantal Jeffries wild feierte und nach regem Alkohol- und Marihuana-Konsum in seinen gelben Lamborghini stieg.

Drag-Race
Betrunken und unter Drogen-Einfluss hatte Justin scheinbar Lust, gegen den Rapper Khalil Amir Sharieff in einem sogenannten Drag-Race, einem Beschleunigungsrennen auf gerader Strecke, anzutreten, für das Bekannte des Sängers - darunter auch Justins Vater - die Straße blockierten. Pech nur, dass das kleine "Hazerl" von der Polizei nicht unbemerkt blieb. Mit etwa 90 Stundenkilometer - doppelt so schnell wie eigentlich erlaubt - wurde der 19-Jährige von den Beamten angehalten.

Widerstand
Statt sich ruhig und unauffällig zu benehmen, habe der Teenie-Star bei der Verkehrskontrolle die Anweisungen der Beamten ignoriert, sich "streitlustig" verhalten und sei sogar ausfällig geworden. "Was zur Hölle habe ich gemacht?", soll er die Beamten angebrüllt haben. Nach dem nicht bestandenen Alkoholtest wurde er dann um 4.11 Uhr (Ortszeit) festgenommen und dem Miami-Dade County Jail überstellt, wo sein Blut auf Alkohol und Drogen getestet wurde. Wie Bieber später selbst zugab, stand er unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen und rezeptpflichtigen Medikamenten, die ihm seine Mutter Pattie gab.

Gegen Kaution frei
Nach wenigen Stunden im Knast und einer Anhörung vor Gericht erlaubte ein Haftrichter die Freilassung gegen eine Kaution von 2.500 Dollar (umgerechnet etwa 1.800 Euro). Während der Anhörung war Bieber per Videokonferenz aus dem Gefängnis zugeschaltet. Dem Popstar wird Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Fahren ohne gültigen Führerschein sowie Widerstand gegen die Staatsgewalt zur Last gelegt.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel