Anhörung

Verfahren gegen Polanski vor Einstellung

09.12.2009

Ein US-Gericht berät über den Antrag der Anwälte Polanskis, das Verfahren einzustellen.

Zur Vollversion des Artikels
© AP
Zur Vollversion des Artikels

In Los Angeles beginnt am Donnerstag ein Appellationsverfahren gegen den in Schweizer Auslieferungshaft sitzenden Roman Polanski. Die US-Anwälte verlangen die Einstellung des Verfahrens gegen den Regisseur wegen der Vergewaltigung einer Minderjährigen in den 70er Jahren. Es handelt sich um den zweiten Versuch der Anwälte, das Verfahren einzustellen, da juristische Fehler gemacht worden seien. In erster Instanz war der Antrag im vergangenen Mai abgewiesen worden, weil der polnisch-stämmige Filmemacher nicht persönlich vor Gericht erschienen war. Ein "Flüchtiger" könne seine Rechte nicht wahrnehmen, hieß es zur Begründung.

Seit 1978 nicht mehr in den USA
Der 76-jährige Polanski hatte 1978 die USA verlassen, kurz vor seiner Verurteilung "wegen gesetzeswidrigen sexuellen Handlungen mit einer 13-Jährigen". Seither ist er nie mehr in die USA zurückgekehrt. Im September wurde er bei der Einreise in die Schweiz aufgrund eines internationalen Haftbefehls aus den USA verhaftet. Er wollte am Filmfestival in Zürich einen Preis abholen.

Nach zwei Monaten in Auslieferungshaft in Winterthur konnte er vor knapp einer Woche in sein Ferienchalet in Gstaad einziehen. Dort steht er mit einer elektronischen Fußfessel unter Hausarrest. Um nach Gstaad entlassen zu werden, musste Polanski eine Kaution von 4,5 Mio. Franken entrichten und seine Papiere abgeben.

Warten auf Auslieferung
Im Nobelkurort wartet er auf eine mögliche Auslieferung in die USA. Das Bundesamt für Justiz will sich in Kürze zum Auslieferungsantrag äußern. Wenn sich Polanski bis zur letzten Instanz gegen eine Auslieferung wehrt, kann es noch Monate dauern.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel