Altbau oder Neubau?

Zwischen historischem Charme und moderner Funktionalität

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Was Wohnen im Altbau bedeutet und warum nicht jeder Neubau auch wirklich neu ist.
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Bei der Wohnungssuche in Österreichs Städten – und ganz besonders in Wien – ist die Frage nach dem Alter des Wohngebäudes eine ganz zentrale. Dabei geht es einerseits um geschmackliche Vorlieben, aber auch um die Höhe der Miete, Energiekosten und um rechtliche Aspekte.

Altbau: romantisch, niedrigere Mieten, aber oft höhere Heizkosten

Wer von verspielten Fassaden, hohen Räumen, weiß gestrichenen Holztüren und Kastenfenstern träumt, und das am besten in Innenstadt-Lage, sucht das neue Zuhause am besten über ein Finden Sie Ihr neues Zuhause in Wien auf Immobilienportal, das die Suchergebnisse auch gezielt nach Altbauwohnungen filtern kann. Als Altbau gelten dabei jene Gebäude, die – grob gesagt – vor 1945 oder 1953 errichtet wurden. Im Mietrechtsgesetzt ist die Unterscheidung zwischen Altbau und Neubau sehr wichtig und leider auch um einiges komplexer.

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Für Altbau-Wohnungen - laut gesetzlichen Definitionen - gilt das österreichische Mietrechtsgesetz in vollem Umfang. Das bedeutet, dass sich im Streitfall die Rechte als Mieter leichter durchsetzen lassen und dass die Höhe der Miete gesetzlich strenger reguliert ist. Die erlaubte maximale Miete berechnet sich nach einem gesetzlich festgelegten Richtwertmietzins, der sich nach Größe, Lage und Ausstattung der Wohnung sowie des gesamten Hauses richtet. Der Richtwertmietzins gilt auch im generalsanierten Altbau, aber nicht für sogenannte Luxuswohnungen über 130 Quadratmeter und auch nicht in vielen Dachgeschossausbauten.

Altbauwohnungen, besonders jene aus der Gründerzeit rund um 1900, haben oft einen besonderen Charme und die Miete ist meist vergleichsweise günstig. Doch die Finden Sie Ihr neues Zuhause in Wien auf Energierechnung Energierechnung könnte aufgrund schlechter Isolierung, hoher Räume oder einer ineffizienten Heizung umso höher ausfallen. Auch die Art des Mietvertrages wirkt sich auf die Höhe der Miete aus: Die unbefristete Miete im Altbau darf mehr kosten als die befristete Miete. Wer alle Aspekte einbezieht und realistisch rechnet, darf sich aber bedenkenlos in die Altbauwohnung seiner Träume verlieben.

Neubau ist nicht immer neu!

Als Neubau laut Gesetz und im Sprachgebrauch von Immobilien-Profis gilt in Österreich alles, was nach 1945 oder 1953 gebaut wurde. Für diese Wohnungen gelten generell weniger Regeln rund um die Vermietung und Höhe der Miete als im Altbau. Ausnahmen bilden aber die günstigeren Gemeinde- oder Genossenschaftswohnungen, die ebenfalls Neubau-Objekte sein können, aber wiederum eigenen Regeln unterliegen.

Doch nicht jede „Neubauwohnung“ ist auch wirklich neu oder modern ausgestattet. Schließlich zählen auch Wohngebäude aus den 1950er-Jahren, 1960er-Jahren usw. zum Neubau. Diese können zwar auch den persönlichen Geschmack treffen, ob sie aber modern saniert und energieeffizient sind oder nicht, ist je nach Gebäude verschieden.

Wer sich allerdings ein smartes neues Zuhause mit innovativer Architektur, modernster Ausstattung und sparsamem Energieverbrauch wünscht, wird bei seiner Wohnungssuche am ehesten mit den Fachbegriffen „Neubauprojekt“ und „Erstbezug“ fündig. So finden Sie Objekte nach neuesten Standards, die kürzlich fertiggestellt wurden oder sich noch im Bau befinden.

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