Gatte jetzt pleite
Einbruch fingiert: Junge Frau eines Wiener Anwalts in U-Haft
09.02.2026Die 32-Jährige soll insgesamt 75.000 Euro aus dem Tresor entnommen und Klienten ihres Mannes als Täter belastet haben - die Frau soll sich überdies auch als Juristin ausgegeben und Gelder für vermeintliche anwaltliche Dienste kassiert haben.
Wien. Wie jetzt bekannt wurde, sitzt die junge Ehefrau eines 66-jährigen nicht ganz unbekannten Rechtsanwalts seit 16. Jänner wegen Tatbegehungs- und Fluchtgefahr in der Justizanstalt Josefstadt in U-Haft. Sie steht im Verdacht, einen Einbruch in die Kanzlei ihres Mannes fingiert zu haben.
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Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die 32-Jährige wegen einer ganzen Reihe an Delikten. Der Verdacht auf schweren Betrug gründet auf dem Umstand, dass sie sich wiederholt als "Frau Doktor" ausgegeben und vorgetäuscht haben soll, sie könne juristische Dienstleistungen übernehmen. Dafür soll sie entsprechende Zahlungen kassiert haben, ohne dass es zu Gegenleistungen kam.
Zwei Männer brachte sie dann im vergangenen Sommer schwer in die Bredouille, nachdem sie behauptet hatte, die beiden wären in die Kanzlei ihres Mannes eingebrochen, in der sie beschäftigt war und zum Tatzeitpunkt anwesend gewesen sei. Sie hätten die Räumlichkeiten verwüstet und sie gezwungen, den Tresor zu öffnen und ihnen das gesamte dort verwahrte Geld zu übergeben.
Die Beschuldigten - es handelte sich um Klienten des Rechtsanwalts - wurden am 6. Juni festgenommen. Am 7. Juni belastete die Frau des Anwalts dann bei ihrer kriminalpolizeilichen Einvernahme als Zeugin die beiden unter Wahrheitspflicht massiv. Sie hätten ihr sogar teilweise die Bekleidung zerrissen, um Druck auf sie auszuüben, gab sie an.
Die Männer konnten allerdings in weiterer Folge belegen, dass sie zwar im Stiegenhaus vor der Kanzlei waren - die 32-Jährige hatte sie dorthin bestellt, um angebliche Unstimmigkeiten bezüglich Zahlungsmodalitäten zu klären. Die Kanzlei selbst hatten die Männer jedoch nicht betreten, wie sie mit Handy-Aufnahmen nachweisen konnten. Sie wurden daraufhin unverzüglich enthaftet. Dafür wird der Frau des Straf- und Familienrechtlers nun das Vortäuschen einer strafbaren Handlung, Verleumdung und falsche Zeugenaussage vorgeworfen.
Damit nicht genug, soll sie im vergangenen August auch einen bettlägerigen Mann bestohlen haben, in dessen Wohnung sie aus und einging, weil sie mit dessen Schwester gut bekannt war. Bei einem Besuch soll sie dem auf Medikamente angewiesenen kranken Mann Bargeld, Laptop und weitere Wertgegenstände weggenommen haben. Für die bereits mehrfach vorbestrafte Frau gilt die Unschuldsvermutung.
Die Kanzlei des Rechtsanwalts, der auch regelmäßig als Strafverteidiger in Erscheinung trat, existiert übrigens nicht mehr. Über das Vermögen des Juristen wurde Ende 2025 der Konkurs eröffnet. Damit ist ex lege die Berufsberechtigung des Mannes erloschen. Er darf nicht mehr anwaltlich tätig sein. Infolge der Streichung aus der Anwaltsliste kommt er auch für Verfahrenshilfen nicht mehr in Betracht.
Auch Pleite-Anwalt muss als Beschuldigter vor Gericht
Dass der frühere Anwalt sich zuletzt in ziemlichen finanziellen Schwierigkeiten befunden hatte, zeigte sich daran, dass er die Leasingraten für seinen Pkw nicht mehr bezahlen konnte. Im Zusammenhang damit hat die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag beim Landesgericht eingebracht. Der Jurist muss sich am 4. März wegen Veruntreuung vor einer Einzelrichterin verantworten.