Gutachten fertig
Friedhofs-Killerin (14): Durchgeknallt, aber zurechnungsfähig
17.04.2026Knalleffekt im Fall jener 14-Jährigen, die Ende Februar in Penzing eine Friedhofbesucherin brutal mit dem Messer tötete: Nachdem eine beauftragte Kinder- und Jugendpsychiaterin bei der Verdächtigen Zurechnungsfähigkeit attestiert, kommt es zum Mordprozess.
Wien. Bevor es soweit ist, wurde die Tochter einer aus dem Irak zugewanderten Familie (der Vater, ein Taxiunternehmer, ist vor Jahren gestorben) von der Justizanstalt Josefstadt in das forensisch-therapeutische Zentrum Asten verlegt.
Denn: Wie schon vor den blutigen Geschehnissen auf dem Friedhof Baumgarten, als die 14-Jährige von der Mutter in eine sozialpsychiatrische Wohngemeinschaft abgegeben worden war, gilt weiterhin: Das Mädchen bedarf einer wohl langjährigen Behandlung und Betreuung wegen ihrer laut Gutachten "emotionalen instabilen Persönlichkeit", die am ehesten noch dem Krankheitsbild "Borderline" entspricht.
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Dennoch soll die Schulabbrecherin, die von ihrer Mutter und den beiden größeren Schwestern nicht mehr zu bändigen war, noch zurechnungsfähig genug gewesen sein, um zu erkennen, was man tun darf und was nicht. Deshalb kommt es nun in absehbarer Zeit zum Mordprozess gegen das Emo- und Gruftiemädchen, das sich anfangs als sogenannte Ritzerin mit Messern selbst verletzte, bis sie sich ihre (negativen) Gefühle - tagtäglich von TikTok befeuert und radikalisiert - immer mehr gegen die Außenwelt richtete. Zuletzt war sie, sobald sie aus der betreuten WG flüchtete, nur noch auf Friedhöfen und informierte sich über (Serien-)Mörder. Besonders angetan hatte es ihr Alyssa Bustamante, die 2009 im Alter von 15 Jahren durch den grausamen Mord an ihrer neunjährigen Nachbarin weltweit Schlagzeilen machte. Motiv der Amerikanerin, das von der 14-Jährigen in Wien im Verhör angeblich fast wörtlich übernommen wurde: Sie gab an, sie habe wissen wollen, wie es sich anfühlt, jemanden zu töten.
Über Kopfhörer beschallte sich der Problem-Teenie mit den schwarzen kurzen, über die Augen hängenden Haaren, einem Hundehalsband und einem Riesen-Kruzifix um den Hals am liebsten mit Black und Death Metal (etwa Tsjuder, "Kill for Satan") und pfiff sich Kokain, Ecstasy, Ketamin und Benzos rein.
Zurechnungsfähig heißt in diesem Fall übrigens, dass die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum zugleich mit der Verhängung der Strafe anzuordnen ist.
Die Anwältin der jungen Angeklagten, die bekannte Verteidigerin Astrid Wagner, allerdings besteht weiter darauf, dass ihre Mandantin voll unzurechnungsfähig (gewesen) und ohne Mordprozess bis zur Gesundung unterzubringen sei.