MIssbrauch
Gast (40) starb in Szene-Nachtclub: Barkeeper verurteilt
27.03.2026Der Gast war kollabiert und soll dabei vom Barkeeper missbraucht worden sein. Der 40-Jährige war in späterer Folge verstorben. Der Hauptangeklagte erhielt dafür acht Monate unbedingt und 18 Monate auf Bewährung
Wien. Am Freitagvormittag fand der Prozess gegen einen Barkeeper statt, der im Oktober des Vorjahres einen bewusstlosen Gast sexuell missbraucht haben soll. Das Opfer hatte eine tödliche Mischung aus Alkohol, Drogen und Medikamenten intus und ist in der Folge verstorben. Erst am Morgen hatte der Barkeeper des Szene-Nachclubs beim Naschmarkt die Rettung gerufen. Er und zwei weiterer Lokalbesucher sind deswegen auch wegen unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge angeklagt.
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Alle drei sind unbescholten. Der 41-jährige Erstangeklagte bekannte sich zu Beginn der Verhandlung als schuldig. Der Tod des Gastes sei "völlig vermeidbar und völlig unnötig" gewesen, sagte die Staatsanwältin. Nur einer der drei Angeklagten hätte handeln müssen, erklärte sie. Auf einem Video seien die Taten festgehalten. Dort könne man sehen, dass sich der Zustand des Gastes immer weiter verschlechterte. Er habe angefangen zu schwitzen und "am Ende kann er gar nichts mehr" und lag "da wie ein Kartoffelsack", schilderte die Staatsanwältin.
Dennoch rief der Lokalangerstellte nicht die Rettung, im Gegenteil. "Aus dem Nichts fängt er an, ihn sexuell zu missbrauchen", erklärte die Staatsanwältin. Dann habe er den Drittangeklagten in die Bar gerufen und habe mit ihm sexuell verkehrt, während das Opfer weiter auf dem Boden lag. Laut einem Gutachten hätte der Mann noch gerettet werden können, wenn die Rettung um 8.00 Uhr gerufen worden wäre. Der Barkeeper hatte um 8.22 Uhr einen Notruf abgesetzt. Das sei "viel zu spät" gewesen, schloss die Staatsanwältin.
"Gerade bei so einem hässlichen Vorwurf", der sich anhöre, wie eine "Horrorgeschichte", müsse man auf die Details achten, betonte der Verteidiger des 41-jährigen Barkeepers. Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs sei aufgrund des vielfach höheren Strafrahmens als der der unterlassenen Hilfeleistung der entscheidende Punkt. "Nicht jede sexuelle Handlung an einer schlafenden oder wehrlosen Person ist in Österreich strafbar", sagte er. Der Verteidiger sagte, sein Mandant hätte sich immer wieder um den am Boden Liegenden gekümmert.
Der Gast habe geschnarcht, "ich hab geglaubt, der schläft", erklärte der Barkeeper heute. "Ich war noch so in Ekstase, ich dachte, durch die Stimulation kann ich ihn aufwecken und wir können weitermachen", begründete er die sexuellen Handlungen. Sorgen habe er sich zu keinem Zeitpunkt gemacht. Die Rettung habe er gerufen, weil er die Bar zusperren und nach Hause wollte, sagte er. Auch der Angeklagte erzählte, an jenem Abend Alkohol, Drogen sowie Viagra zu sich genommen zu haben.
Zweitangeklagter bekannte sich nicht schuldig
Der Zweitangeklagte bekannte sich der unterlassenen Hilfeleistung mit Todesfolge als nicht schuldig. Der 53-Jährige war an jenem Abend mit dem Opfer unterwegs. Er sei nach Stunden von dem Barkeeper mit den Worten "Jetzt schleich dich endlich, wir kümmern uns um den" aus dem Lokal verwiesen worden. Vor Verlassen des Lokals habe er den später Verstorbenen mehrmals gefragt, ob es mit ihm mitkommen wolle. Das Opfer habe das jedes Mal verneint.
Jener Dritte war laut seinem Verteidiger nur rund zwanzig Minuten von 8.00 bis 8.20 Uhr im Lokal und habe mit Blick auf das Gutachten nichts mehr ausrichten können. Trotzdem wolle sein Mandant Verantwortung übernehmen. Er regte eine diversionelle Lösung für seinen Mandanten an.
Gutachten: Mann hätte gerettet werden können
Laut gerichtsmedizinischem Gutachten wurden mehrere Substanzen im Blut des Verstorbenen gefunden, darunter Alkohol, Kokain und Alkyl-Nitrit, auch bekannt als "Poppers". Vor allem von diesen habe das Opfer zu viel konsumiert, erläuterte der Gutachter. Der Blutalkoholwert lag bei 1,8 Promille. Wäre die Rettung früher verständigt worden, hätte "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der ansonsten gesunde Mann gerettet" werden können, erklärte er. Der 40-Jährige war nach Eintreffen der Rettung um 8.39 Uhr reanimiert worden, verstarb aber im Spital. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde das Video, das die Tathandlungen zeigen soll, unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgespielt.