Der Angeklagte schilderte eine Notwehrsituation - doch warum stieß er seinem Kontrahenten das Messer, als es schon im Bauch des Opfers steckte, noch tief in den Körper hinein?
Wien. Am Mittwochstand ein 42-Jähriger wegen des Vorwurfs des versuchten Mords vor Gericht . Er hatte im November des Vorjahres seinen Mitbewohner in einer betreuten Wohneinrichtung für Suchtkranke mit einem Jagdmesser niedergestochen. Die Staatsanwältin ortete eine Tötungsabsicht: "In Österreich nennt man das Mord." Der Angeklagte gab zu, zugestochen zu haben, schilderte aber eine Notwehrsituation. "Ich wollte ihn sicher nicht töten", sagte er zu Prozessbeginn.
Laut der Staatsanwältin tranken die beiden Mitbewohner an jenem Tag gemeinsam im Zimmer des Angeklagten Alkohol, "zunächst eigentlich ein nettes Treffen", wie sie sagte. Doch dann sei ein Streit zwischen den beiden Suchtkranken entbrannt. In dessen Folge soll der Angeklagte dem Opfer mit einem Jagdmesser "einen heftigen Stich in den Bauch versetzt" haben, fuhr die Staatsanwältin fort. Durch die Wucht soll das Opfer zu Boden gefallen sein.
Klare Tötungsabsicht laut Staatsanwältin
Der Angeklagte soll sich sodann über das Opfer gebeugt haben und das - noch im Opfer steckende - Messer nochmals tiefer in den Körper des Mitbewohners gestoßen haben. Das Opfer erlitt eine Stichverletzung am rechten Oberbauch mit einer etwa sechs Zentimeter breiten Stichwunde und einem zumindest rund elf Zentimeter langen, weitgehend in der Bauchmuskulatur verlaufenden, die Muskulatur durchtrennenden und die Bauchhöhle eröffnenden Stichkanal. "Glücklicherweise waren das keine lebensgefährlichen Verletzungen", erklärte die Staatsanwältin.
Diese Ausführungen stimmten "halbwegs", sagte Sebastian Lesigang, der Verteidiger des Angeklagten. "Von einem Mordversuch kann aber keine Rede sein." Sein Mandant habe an jenem Abend einen Blutalkoholwert von 0,4 Promille aufgewiesen, beim Opfer hingegen seien 2,0 Promille gemessen worden. Während des Umtrunks sei das Opfer immer aggressiver geworden, es sei vom Angeklagten aus dem Zimmer gebracht worden, habe sodann jedoch dessen Tür eingetreten. Der 42-Jährige habe aus Notwehr zum Messer gegriffen.
Angeklagter: "Ich wusste: entweder er oder ich"
Der Angeklagte erinnerte sich, dass das Opfer gegen 17.00 Uhr an seiner Zimmertür geklopft habe. Daraufhin habe man Bier getrunken und sich unterhalten, "über Musik und Filme, nichts Weltbewegendes", sagte der Mann heute. Dann sei der Mitbewohner aber "ziemlich schnell aggressiv und ungut" geworden. Beleidigungen "unter der Gürtellinie" seien geäußert worden. Er habe den Mitbewohner zum Verlassen des Zimmers aufgefordert und, als dieser dem nicht nachkam, ihn mitsamt des Gartenstuhls, auf dem er saß, aus dem Zimmer geschoben und die Tür abgesperrt.
Dann habe der Mitbewohner mit einem Fußtritt die Tür eingetreten. Er sei mit einem "irren Blick" und "schreiend" auf ihn zugestürmt. "Ich habe ihm in die Augen gesehen und wusste: entweder er oder ich", erklärte er den Griff zum Messer. Was danach passierte, sei in seiner Erinnerung verschwommen. "Seit vier Monaten gehe ich das jeden Abend durch und komme auf keinen grünen Punkt."
Allerdings verstrickte sich der Angeklagte in Widersprüchen zu seiner ersten polizeilichen Einvernahme gleich einen Tag nach dem Geschehnis. Er ortete ein "Verwirrspiel" der Staatsanwältin. "Der Mann war so betrunken, dass er sich nicht mehr g'scheit wehren konnte", entlockte diese dem Angeklagten in der Befragung. "Sie verwirren mich, ich glaube, es reicht", ruderte er darauf zurück.
Da das Opfer aus gesundheitlichen Gründen heute nicht einvernommen werden konnte, wurde die Verhandlung auf den 21. Mai vertagt.