66-Jährige Wienerin

Hund zum Killer erzogen: Bissige Innenstadt-Lady nun in U-Haft

27.08.2025

Wegen Tatbegehungsgefahr - die offenbar völlig unfähige Tierhalterin ist einschlägig vorbestraft - wurde über die 66-Jährige, die einen Polizisten beißen wollte, die U-Haft verhängt.

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© Frau hielt Samojeden offenbar völlig falsch: abgenommen (Getty Images)
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Wien. Das Wiener Landesgericht hat über jene Pensionistin die U-Haft verhängt, die am Montag mit erheblicher Gewalt auf Polizeibeamte losgegangen sein soll, als die ihr ihren Hund - einen Samojeden - abnehmen wollten, nachdem dieser in der Innenstadt einen Zwergspitz totgebissen hatte.

Gegen die Hundebesitzerin wird wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung ermittelt. Sie hatte sich bei dem Polizeieinsatz in der Rotenturmstraße heftig zur Wehr gesetzt, als ihr der große weiße Samojede - der, wenn gut gehalten und erzogen, zu den friedlichsten Hunderassen gehört - abgenommen wurde. Einem Beamten wollte die Dame, die an einer noblen Adresse in der Rotenturmstraße in der Innenstadt wohnt - sogar in den Arm beißen. Daraufhin wurde die gar nicht feine Lady festgenommen.

In weiterer Folge stellte sich heraus, dass die 66-Jährige mit einem Hundehalteverbot belegt gewesen war und den Samojeden gar nicht besitzen hätte dürfen, der den Zwergspitz am 17. August in einer Hundezone in der Innenstadt per Nackenbiss ins Jenseits befördert hatte. Samojeden - eine nordische Hunderasse - wurden ursprünglich als Arbeits- und Schlittenhunde eingesetzt. Aufgrund ihrer Bestimmung ist ihre Haltung mit hohen Anforderungen verbunden. Sie gelten aber als freundlich, offen und gesellig.

Dame bereits einschlägig vorbestraft

© Getty Images

Die Frage, ob die Hundebesitzerin dem gewachsen war, liegt insofern nahe, als sie bereits in der Vergangenheit immer wieder bissige Hunde gehalten hatte, immer wieder Samojeen, die immer wieder sogar Passanten gebissen hatten. Vor allem aber ist sie bereits einschlägig gerichtlich vorbestraft und ging nun während einer offenen Probezeit auf die Polizei los. Deshalb muss sie zusätzlich zu einer drohenden neuen (Haft-)Strafe den Widerruf der über sie verhängten Bewährungsstrafe befürchten.

Der U-Haft-Beschluss ist vorerst für 14 Tage rechtswirksam. Nächster Haftprüfungstermin ist der 10. September. Der Killer-Samojede hatte erst mit Unterstützung der Polizeidiensthundeeinheit aus der Wohnung der 66-Jährigen befördert werden können. Er wurde ins TierQuartier gebracht.

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