Fragwürdiges Urteil
Lehrer (60) vergewaltigte Lehrerin - nur bedingte Haft und Geldstrafe
07.04.2026Eine 25 Jahre alte lesbische Lehrerin soll auf einer Schulsportwoche von einem 60-jährigen Kollegen vergewaltigt worden sein. Unfassbar: Weil zu wenig Gewalt im Spiel war, kommt der Senior-Pädagoge mit unfassbarer Milde davon.
Burgenland. Ein 60-jähriger Lehrer stand am Dienstag in Eisenstadt vor Gericht, weil er im Juni 2025 auf einer Schulsportwoche im Nordburgenland eine Kollegin vergewaltigt haben soll. Der Angeklagte gab zu, dass es am Abend, als die Schüler auf ihren Zimmern waren, zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Diese seien jedoch einvernehmlich gewesen, beteuerte er.
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Gemeinsam mit drei Kollegen habe er auf der Sportwoche zwei Klassen beaufsichtigt. Nach einer Besprechung am Abend seien die Lehrer jeweils zu zweit zu ihren Zimmern zurückgegangen. Dabei habe sich mit der 35 Jahre jüngeren Kollegin, mit der er ein freundschaftliches Verhältnis gehabt habe, ein intimes Gespräch ergeben. Um ihr eine "erotische Geschichte" zu Ende zu erzählen, habe er sie noch in sein Zimmer eingeladen, wo es dann zu sexuellen Handlungen gekommen sei.
"Niemals gegen den Willen einer Person etwas getan"
Die Frau, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt, gab an, das nicht gewollt zu haben. Anfangs sei sie zu perplex gewesen, dann habe sie sich verbal und später auch körperlich gewehrt. Er habe jedoch zunächst nicht aufgehört und erst später von ihr abgelassen. Der Angeklagte bestätigte nur ein "vehementes Stopp", nach dem er sofort aufgehört habe. "Ich habe niemals gegen den Willen einer Person oder mit Gewalt etwas getan", beteuerte er.
Am nächsten Tag in der Früh seien die beiden anderen Kollegen aufgebracht vor seiner Tür gestanden, nachdem sich die 25-Jährige ihnen anvertraut hatte. Der 60-Jährige wurde noch am selben Tag suspendiert. Er gestand zu, teilweise "blöde Sprüche" zu klopfen. Dass diese - so die Aussage einer Zeugin - auch sexistisch seien, bestritt er. Auch die Nachfrage der Richterin, ob er nie Zweifel daran gehabt habe, dass eine 25-Jährige, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebe, etwas von ihm wolle, verneinte er.
Das (nicht rechtskräftige) Urteil das am Nachmittag fiel, macht sprachlos: sechs Monaten bedingte Haft sowie 14.400 Euro Geldstrafe. Weil nämlich nicht eindeutig geklärt werden konnte, ob er auch (genug) Gewalt angewendet habe, sei man im Zweifel nicht von der eigentlich angeklagten Vergewaltigung ausgegangen, sondern von der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, begründete die Vorsitzende ihren mehr als fragwürdigen Richterspruch.