Urteil im Sex-Mord-Prozess
Lebenslang für Steffis Mörder
Letzter Tag im Sexmord-Prozess. Nach spätem Beginn (13.30 Uhr) schlug die große Stunde von Gutachter Karl Dantendorfer. In einem brillanten Vortrag über 90 Minuten ließ der Psychiater die Geschworenen in die Seele von Philipp K. (23) blicken, der seine Freundin Steffi P. (21) bestialisch ermordet und ihre Leiche zerstückelt haben soll. Und die Expertise gab dem Milchgesicht mit den Eisaugen den Rest.
Denn erst erklärte der Professor Student K. für schuldfähig: „Er kann zwischen Gut und Böse unterscheiden. Und er hat auch keine Erkrankung, die eine Zurechnungsfähigkeit aufhebt.“ Im nächsten Schritt zertrümmerte der Gutachter die abenteuerliche Behauptung des Angeklagten, er habe den Mord an Steffi im Vollrausch verschlafen.
Denn stimmen die von K. angegebenen Wodkamengen, so hatte er in der Tatnacht etwa 4,5 Promille intus. Psychiater Dantendorfer hält Fakten dagegen:
Psychiater hält Milchgesicht für „schwer abnormal“
Wie sollte der Angeklagte mit einem derartigen Fetzen um 0.40 Uhr klar formulierte E-Mails versenden (K. kündigte seine Mitgliedschaft bei einem schwulen Escort-Service)? Wie sollte er nur wenige Stunden später die Leichenteile verpacken und zum Müllcontainer schleppen (wozu viel Kraft nötig ist)? Und wie sollte er nahezu besinnungslos betrunken drei verschiedene Passwörter in seinen Laptop tippen – und dann die Festplatte mit einem Schredder-Programm zerstören?
Das letzte Fragezeichen rührt noch einmal an einem entsetzlichen Verdacht der Ermittler: Spuren auf der blutgetränkten Matratze, auf der Steffi zu Tode gequält wurde, weisen darauf hin, dass ihr Mord mit einer Laptop-Kamera gefilmt wurde („Snuffvideo“). Gut möglich also, dass die Festplatte deshalb geschreddert wurde.
Gutachter Dantendorfer setzt noch nach: Philipp K. leide unter einer schweren Persönlichkeitsstörung und sei auch in Zukunft brandgefährlich; sprich: ein Fall für eine Sonderanstalt.
Staatsanwalt: „Denken Sie an Steffis Todeskampf“
Der Angeklagte wehrt sich empört: „Ich habe Steffi geliebt und ihr nie was getan. Sogar in meiner Zelle hängt über dem Bett ihr Foto. Jede Nacht warte ich auf eine Antwort von ihr, was in dieser Nacht wirklich geschah.“
Im Schlussplädoyer ersucht Staatsanwalt Hannes Wandl die Geschworenen: „Denken Sie bei Ihrer Beratung an Steffi, wie sie nackt und gefesselt am Bett liegt und dem Mörder hilflos ausgeliefert ist, Stiche ins Gesicht und in den Oberkörper bekommt und langsam verblutet.“ Verteidiger Ernst Schillhammer hält bemüht dagegen: „Der ganze Akt ist voll mit Zweifeln und Widersprüchen, Es gibt keinen Schuldbeweis.“ Um Mitternacht dann das (nicht rechtskräftige) Urteil: lebenslang und Einweisung.
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00:07 Uhr: Das Urteil ist gefällt: Philipp K. muss für den brutalen Mord an Stefanie P. lebenslang in Haft. Der laut Gutachter schwer gestörte Philipp K. wird in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen.
00:06 Uhr: Die Geschworenen haben entschieden: Philipp K. ist schuldig. Der Beschluss fiel einstimmig.
23:58 Uhr: In wenigen Augenblicken wird das Urteil verkündet.
23:47 Uhr: Die Geschworenen haben ihre Beratungen beendet. Der Prozess wird wieder aufgenommen.
22:08 Uhr: Im Fall eines Schuldspruchs haben die acht Laienrichter danach gemeinsam mit den drei Berufsrichtern über das Strafausmaß zu entscheiden. Für den Angeklagten geht es um zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.
21:10 Uhr: Die Verhandlung ist geschlossen. Die Geschworenen haben sich zur Beratung zurückgezogen.
21:04 Uhr: Verteidiger Schillhammer beendet sein Plädoyer. Jetzt ergreift nochmal der Angeklagte Philipp K. das Wort. Er ist sich nicht sicher, ob seine Familie in Zukunft sicher ist. Sein größter Wunsch ist es, den wahren Täter zu finden.
13:08 Uhr: K belastete mit einer Aussage zudem seinen Freund Oliver D., der sich bei ihm aufhielt, als er von der Polizei festgenommen wurde. Er soll K. mit den Worten "Wenn du nicht gestehst, geht's deiner Mutter wie der Steffi" zu m Geständnis genötigt haben. D. bestritt diese Schilderung vehement. Die Mutter von Steffi P., Irmgard P., schilderte, wie Philipp, der EMdizin studierte, ihr ein Handyfoto gezeigt hatte, auf dem er in der Pathologie vor einer Frauenleiche posierte.
13:01 Uhr: Belastend für Philipp K. war auch die Aussage einer Ex-Freundin. Diese soll er teilweise mit Gewalt zum Sex gezwungen haben, auch im Freien auf der Donauinsel. K.s Mutter hingegen verteidigte ihren Sohn vor Gericht vehement. Sie warf der Polizei einseitige Ermittlungen vor.
12:52 Uhr: Am 3. Mai widerrief Philipp K. diese Darstellung jedoch. Angeblich hätte er dieses Geständnis nur aus Angst vor dem wahren Mörder abgelegt. Er wollte nun mit seiner Freundin etwas getrunken haben und dann plötzlich eingeschlafen sein. "Als ich im Morgengrauen erwachte, lag sie zerstückelt am Boden."
12:40 Uhr: Philipp K. hat in den vergangenen Tagen mehrere Versionen der Geschehnisse zum Besten gegeben. Ursprünglich hatte er den Mord als "bedauerlichen Sex-Unfall" (so sein Anwalt) präsentiert. Er wollte bei einem Sado-Maso-Spielchen mit dem Messer abgerutscht sein. Danach hätte er seiner schwer verletzten Freundin weitere Schmerzen ersparen wollen - mit 40 weiteren Stichen.
12:30 Uhr: In einer Stunde soll es losgehen. Verläuft der heutige Prozesstag nach Plan, so wird in wenigen Stunden ein Urteil fallen.
12:15 Uhr: Um 13:30 Uhr findet der Prozess heute seine Fortsetzung.
12:08 Uhr: Die Verteidigung setzte auf ein letztes Aufgebot, das schwammig wirkte wie Haut nach einem Wannenbad: K.s Tante Inge, sein Cousin Markus und Ex-Freudin Evelyn erzählten, der Angeklagte würde im Rausch von einer Sekunde zur anderen in eine tiefe Bewusstlosigkeit kippen (was seine Aussage stützen sollte, er habe den Mord an Steffi verschlafen).
12:00 Uhr: Der als Sensation angekündigte neue Kronzeuge der Verteidigung erschien am Montag nicht vor Gericht. Damit scheint das Schicksal von Philipp K. besiegelt.