Mordfall Leonie

Nehammer erklärt, warum straffälliger Tatverdächtiger nicht abgeschoben wurde

''Die Polizei kann nur dann handeln, wenn tatsächlich auch alle Gerichtsverfahren abgeschlossen sind.''
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Wien. Nach dem Fund der Leiche eines 13-jährigen Mädchens in der Erzherzog-Karl-Straße in Wien-Donaustadt hat die Polizei am Montagabend zwei Männer festgenommen. Die beiden afghanischen Staatsbürger, 16 und 18 Jahre alt, werden verdächtigt, das Mädchen getötet zu haben. Die Polizei kam durch Zeugenaussagen auf die Spur der Männer.

Innenminister Karl Nehammer sprach mit oe24.TV über den aktuellen Ermittlungsstand, über die Diskussion um die politische Verantwortung in der Causa und darüber, warum die straffälligen, afghanischen Tatverdächtigen nicht abgeschoben wurden.

oe24.TV: Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand?

Nehammer: Derzeit wissen wir, dass es zwei Tatverdächtige gibt – einer 16 Jahre alt, der andere 18. Der 18-Jährige hat schon einmal Schutz gewährt bekommen in Österreich und ist dann mehrfach straffällig geworden. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hat ihn daraufhin eben diesen Schutzstatus aberkannt. Er hat dagegen Einspruch erhoben. Das Verfahren läuft derzeit beim Bundesverwaltungsgericht. Dann haben wir einen 16-jährigen Tatverdächtigen dessen Asylverfahren gerade läuft.

oe24.TV: Gehen Sie davon aus, dass es noch weitere Mittäter gibt?

Nehammer: Bis man endgültige Klarheit über den Tathergang hat, ermittelt man in alle Richtungen und stellt sich auch ständig die Frage: 'War noch jemand dabei?'

oe24.TV: Warum wurde der straffällige Tatverdächtige nicht abgeschoben?

Nehammer: Wir können eben erst dann abschieben, wenn alle Gerichtsverfahren abgeschlossen sind – solange ist es nicht möglich. Es zeigt aber auch, wie wichtig es ist den konsequenten Kurs der Abschiebungen weiter fortzusetzen.

oe24.TV: Jetzt gibt es natürlich eine Diskussion um die politische Verantwortung in der Causa.

Nehammer: Die Polizei kann nur dann handeln, wenn tatsächlich auch alle Gerichtsverfahren abgeschlossen sind. Bei dem einen Fall ist es jetzt das Bundesverwaltungsgericht, das noch eine Entscheidung treffen muss. Für uns steht fest: Wenn die Erkenntnisse und Urteile da sind, dann werden entsprechend der Gesetze die betroffenen Personen auch zurückgeschoben nach Afghanistan.

oe24.TV: Braucht es ihrer Meinung nach strengere Gesetze?

Nehammer: Der Rechtsrahmen ist sehr streng in dem wir uns bewegen dürfen. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist Teil der österreichischen Bundesverfassung. Sie schränkt die Handlungsspielräume zum Teil dramatisch ein. Das muss ich als Innenminister zur Kenntnis nehmen. Entscheidend ist aber, wenn wir die Chance haben, jemanden abzuschieben, weil er straffällig geworden ist, dann müssen wir diese Chance auch nutzen.

oe24.TV: Was passiert denn jetzt mit den beiden Tatverdächtigen, sofern sich herausstellt, dass es sich hier auch um die Täter handelt? Werden die dann sofort abgeschoben? Oder wird denen in Österreich der Prozess gemacht?

Nehammer: Es muss zuerst ein Verfahren stattfinden. Es muss die Schuld festgestellt sein vom Gericht. Dann wird dementsprechend gehandelt.

Mit gewissen Staaten gibt es ein Abkommen, wo wir auch Haftstrafen in den Herkunftsländern, sozusagen abbüßen können. Afghanistan zählt noch nicht dazu, weil die Infrastruktur nicht gegeben ist. Es ist ein riesen Problem, wenn Menschen zu uns kommen und sich hier nicht an die Gesetze halten und den Steuerzahler damit auch noch Kosten verursachen. Aber dann muss klar sein: Bei der ersten Gelegenheit, wo das Gesetz es vorsieht, müssen diese Menschen raus aus Österreich.