Mord an Ehefrau
Lebenslang für Beil-Attacke
18.12.2006
Das Landesgericht Korneuburg hat den Grazer, der seine Ehefrau mit Beilschlägen getötet hat, zu lebenslanger Haft verurteilt.
Lebenslange Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: So lautet das Urteil des Landesgerichtes Korneuburg über einen 50-jährigen gebürtigen Grazer, der am 19. April seine 41-jährige Ehefrau nach einem Streit in ihrem Haus in Hauskirchen durch zahlreiche Beilschläge gegen den Kopf getötet hat.
Der einschlägig Vorbestrafte erbat Bedenkzeit, der Spruch der Geschworenen ist somit nicht rechtskräftig. Zu Beginn des Prozesses hatte sich der 50-Jährige schuldig bekannt, "und mehr sag' ich dazu nicht", weil er den Ablauf nicht mehr genau wisse.
Bereits wegen Raubüberfall verurteilt
Die Frage, wie ein
Mensch zu so einer brutalen Tat fähig sein könne, sei nicht zu beantworten,
verwies Staatsanwalt Wolfgang Wohlmuth auf die Abgründe der menschlichen
Seele. Der Versuch einer Erklärung liege in der Lebensgeschichte des Mannes:
Mit acht Vorstrafen sei dieser "kein unbeschriebenes Blatt". Als
15-jähriger Bäckerlehrling 1972 wegen eines Diebstahls in eine
Erziehungsanstalt gekommen, wurde er 1984 am Landesgericht Graz wegen eines
schweren Raubüberfalles zu siebeneinhalb Jahren verurteilt und in eine
Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. 1990 wurde er
entlassen.
Streitereien wegen Sohn
Im September 2005 lernte der Angeklagte
per Inserat sein späteres Opfer kennen. Er zog zu der 41-Jährigen, zwei
Monate später wurde geheiratet. Deren 21-jährige Tochter zog wegen
Meinungsverschiedenheiten mit dem Stiefvater zu ihrem Freund. Zu
Jahresbeginn 2006 begannen in der jungen Ehe Streitereien, in denen es um
die Erziehung des 15-jährigen Sohnes der Frau ging.
Frau gefesselt und betäubt
Nachdem der Bub am Morgen des
19. April das Haus verlassen hatte, um in die Schule zu gehen, schliefen die
beiden laut dem Staatsanwalt noch miteinander, dann diskutierten sie über
den Mopedführerschein des 15-Jährigen. Die Auseinandersetzung artete in ein
Schreiduell aus - er schlug ihr ins Gesicht, worauf die 41-Jährige drohte,
ihn anzuzeigen. Daraufhin holte der damals 49-Jährige ein Klebeband,
fesselte ihr die Hände auf den Rücken sowie die Füße und drehte sie auf den
Bauch. Als die Frau weiter schrie, klebte er ihr auch den Mund zu. Als sie
weiter wimmerte, flößte er ihr zwei Schlaftabletten ein.
Mit Hacke auf Opfer eingeschlagen
Nachdem die Gepeinigte trotz
der Medikamente nicht eingeschlafen war und weiter wimmerte, verlor der Mann
die Nerven. Er legte ihr ein Handtuch über den Kopf, ergriff eine im
Schlafzimmer stehende - neue - Hacke und schlug wuchtig auf sie ein. Der
Angeklagte zog seinem Opfer noch die Decke über den Kopf und setzte die
Schläge fort. Dann wusch er sich und tat das Einzige, was ihm aus Sicht der
Staatsanwaltschaft zu Gute zu halten ist: Er stellte sich der Polizei -
allerdings erst in Graz, weil er noch seine Heimatstadt sehen wollte.