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Das Landesgericht Korneuburg hat den Grazer, der seine Ehefrau mit Beilschlägen getötet hat, zu lebenslanger Haft verurteilt.

Lebenslange Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: So lautet das Urteil des Landesgerichtes Korneuburg über einen 50-jährigen gebürtigen Grazer, der am 19. April seine 41-jährige Ehefrau nach einem Streit in ihrem Haus in Hauskirchen durch zahlreiche Beilschläge gegen den Kopf getötet hat.

Der einschlägig Vorbestrafte erbat Bedenkzeit, der Spruch der Geschworenen ist somit nicht rechtskräftig. Zu Beginn des Prozesses hatte sich der 50-Jährige schuldig bekannt, "und mehr sag' ich dazu nicht", weil er den Ablauf nicht mehr genau wisse.

Bereits wegen Raubüberfall verurteilt
Die Frage, wie ein Mensch zu so einer brutalen Tat fähig sein könne, sei nicht zu beantworten, verwies Staatsanwalt Wolfgang Wohlmuth auf die Abgründe der menschlichen Seele. Der Versuch einer Erklärung liege in der Lebensgeschichte des Mannes: Mit acht Vorstrafen sei dieser "kein unbeschriebenes Blatt". Als 15-jähriger Bäckerlehrling 1972 wegen eines Diebstahls in eine Erziehungsanstalt gekommen, wurde er 1984 am Landesgericht Graz wegen eines schweren Raubüberfalles zu siebeneinhalb Jahren verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. 1990 wurde er entlassen.

Streitereien wegen Sohn
Im September 2005 lernte der Angeklagte per Inserat sein späteres Opfer kennen. Er zog zu der 41-Jährigen, zwei Monate später wurde geheiratet. Deren 21-jährige Tochter zog wegen Meinungsverschiedenheiten mit dem Stiefvater zu ihrem Freund. Zu Jahresbeginn 2006 begannen in der jungen Ehe Streitereien, in denen es um die Erziehung des 15-jährigen Sohnes der Frau ging.

Frau gefesselt und betäubt
Nachdem der Bub am Morgen des 19. April das Haus verlassen hatte, um in die Schule zu gehen, schliefen die beiden laut dem Staatsanwalt noch miteinander, dann diskutierten sie über den Mopedführerschein des 15-Jährigen. Die Auseinandersetzung artete in ein Schreiduell aus - er schlug ihr ins Gesicht, worauf die 41-Jährige drohte, ihn anzuzeigen. Daraufhin holte der damals 49-Jährige ein Klebeband, fesselte ihr die Hände auf den Rücken sowie die Füße und drehte sie auf den Bauch. Als die Frau weiter schrie, klebte er ihr auch den Mund zu. Als sie weiter wimmerte, flößte er ihr zwei Schlaftabletten ein.

Mit Hacke auf Opfer eingeschlagen
Nachdem die Gepeinigte trotz der Medikamente nicht eingeschlafen war und weiter wimmerte, verlor der Mann die Nerven. Er legte ihr ein Handtuch über den Kopf, ergriff eine im Schlafzimmer stehende - neue - Hacke und schlug wuchtig auf sie ein. Der Angeklagte zog seinem Opfer noch die Decke über den Kopf und setzte die Schläge fort. Dann wusch er sich und tat das Einzige, was ihm aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu Gute zu halten ist: Er stellte sich der Polizei - allerdings erst in Graz, weil er noch seine Heimatstadt sehen wollte.

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