Vor dem AEC

Abschleppdienst auf E-Scooter-Fang in Linz

31.07.2025

In der Innenstadt gibt es vordefinierte Abstellplätze. 

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© Mike Wolf
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Linz. Es gilt Parkverbot am Gehsteig. Mit "schwerem Gerät" durch den Linzer Abschleppdienst Kusmitsch werden planlos herumliegende E-Scooter nun in Linz abgeschleppt. Auftraggeber ist die Stadt Linz, zahlen muss die Scooter-Firma. 

Das Linzer Stadtgebiet ist für das Abstellen von E-Scootern in zwei Bereiche unterteilt: Innenstadt und einem äußeren Gebiet. Der Innenstadtbereich wird über eine Grenze definiert und hier dürfen E-Scooter nur auf den dafür vorgesehenen 115 Standorten abgestellt werden. Außerhalb dieses Gebietes gelten folgende Vorgaben:

  • kein Aufstellen vor Zugängen/Einfahrten
  • kein Aufstellen auf taktilen Einrichtungen
  • kein Aufstellen auf Radwegen oder kombinierten Geh- und Radwegen
  • kein Aufstellen in Haltestellen
  • kein Aufstellen in Radabstellanlagen
  • das Aufstellen auf Gehsteigen und -wegen ist erlaubt, wenn eine Restbreite von mindestens 2 Meter verbleibt 
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