In der Innenstadt gibt es vordefinierte Abstellplätze.
Linz. Es gilt Parkverbot am Gehsteig. Mit "schwerem Gerät" durch den Linzer Abschleppdienst Kusmitsch werden planlos herumliegende E-Scooter nun in Linz abgeschleppt. Auftraggeber ist die Stadt Linz, zahlen muss die Scooter-Firma.
Das Linzer Stadtgebiet ist für das Abstellen von E-Scootern in zwei Bereiche unterteilt: Innenstadt und einem äußeren Gebiet. Der Innenstadtbereich wird über eine Grenze definiert und hier dürfen E-Scooter nur auf den dafür vorgesehenen 115 Standorten abgestellt werden. Außerhalb dieses Gebietes gelten folgende Vorgaben:
kein Aufstellen vor Zugängen/Einfahrten
kein Aufstellen auf taktilen Einrichtungen
kein Aufstellen auf Radwegen oder kombinierten Geh- und Radwegen
kein Aufstellen in Haltestellen
kein Aufstellen in Radabstellanlagen
das Aufstellen auf Gehsteigen und -wegen ist erlaubt, wenn eine Restbreite von mindestens 2 Meter verbleibt