Lebenslange Haft
Bluttat: Wiener Nightstalker zertrümmerte 27-Jährigem das Gesicht
24.02.2026
Der 22-Jährige attackierte einen ihm unbekannten Mann - das Opfer erlitt mehrere Schädelbrüche sowie ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und verstarb.
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Wien. Am Landesgericht ist am Dienstag gegen den 22-jährigen Afaqk verhandelt worden, der in der Nacht auf den 15. Mai 2025 in der Grenzackerstraße in Wien-Favoriten den ihm völlig unbekannten 27 Jahre alten Nayeem H. attackiert und zu Tode getreten haben soll. Das Opfer wurde von Passanten mit lebensgefährlichen Kopfverletzungen auf dem Gehsteig gefunden. Der Mann starb drei Tage später trotz intensivmedizinischer Behandlung in einem Krankenhaus. Der Angeklagte war umfassend geständig. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Schuldspruch wegen Mordes ist rechtskräftig. Gegen das Strafsausmaß legte Verteidiger Werner Tomanek allerdings Rechtsmittel ein.
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"Ich kann mir das alles nicht erklären. Mir tut es unendlich leid", sagte der 22-Jährige, der mit seiner Familie im Alter von fünf Jahren aus Pakistan nach Österreich gekommen war, nach der absolvierten Pflichtschule eine Lehre abbrach und seit Mai 2024 keiner geregelten Beschäftigung mehr nachging. "Er ist umfassend geständig im Sinn der Anklage. Hier gibt es nichts zu beschönigen. Es ist nichts zu verteidigen", stellte Verteidiger Werner Tomanek fest.
Der Angeklagte war in der Nacht auf den 15. Mai mit Freunden unterwegs und machte sich nach Mitternacht auf den Heimweg. In der Grenzackerstraße nahm er vor sich das spätere Opfer wahr - der 27-Jährige litt an einer Erkrankung, die mit Schlafstörungen verbunden war, und vertrat sich daher nachts regelmäßig die Beine.
Tödliche Fußtritte mit Handy gefilmt
Ohne erkennbaren Grund attackierte der Angeklagte ihn zunächst mit Faustschlägen und brachte den Mann zu Boden. "Er lag blutüberströmt und regungslos vor ihm. Da hat er das Handy herausgenommen. Er hat ihm mit voller Wucht zumindest vier Tritte gegen den Kopf versetzt und währenddessen die Tat gefilmt", schilderte Staatsanwältin Julia Kalmar.
Dem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge bewirkten die Tritte mehrere Brüche im Schädel- und Gesichtsbereich sowie ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Wie die Gerichtsmedizinerin in der Verhandlung erklärte, dürfte das Opfer zum Zeitpunkt der Tritte bereits bewusstlos gewesen sein und diese nicht mehr mitbekommen haben.
Für Psychiater Tat "nicht erklärbar"
Für den psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann war die Tat "nicht erklärbar", wie er den Geschworenen darlegte: "Es gibt Phänomene in Menschen, da muss man sich hinstellen und sagen: die sind so." Der Angeklagte weise grundsätzlich keine psychische Erkrankung auf, sei zurechnungs- und damit schuldfähig, aber von einer schweren Persönlichkeitsstörung geprägt. Er sei "völlig empathiebefreit", habe "gezielte, rationale Handlungen" gegen ein "Zufallsopfer" gesetzt, die Hofmann auf narzisstisch-sadistische Wesenszüge zurückführte. Dem Angeklagten sei es wichtig gewesen, "die Gewalt über Leben und Tod zu haben."
Aus all diesen Gründen sprach sich Hofmann für den Fall einer Verurteilung im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB für die Unterbringung des 22-Jährigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum (FTZ) aus. Nur dort sei eine haftbegleitende Therapie gewährleistet, die nach Verbüßung einer Haftstrafe und einer Enthaftung verhindere, dass vom Angeklagten weiterhin eine Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen ausgehe, erläuterte Hofmann.