Urteil

"Geiselnehmer" kommt in Anstalt

07.10.2009

Geschworene befanden Angeklagten für nicht zurechnungsfähig.

Zur Vollversion des Artikels
© APA
Zur Vollversion des Artikels

Der 55-jährige Obersteirer Johann Schnautz, der im Februar eine Geiselnahme vorgetäuscht hat, ist Mittwochabend von einem Geschworenensenat für nicht zurechnungsfähig erklärt worden. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Mann hatte behauptet, eine Frau in seiner Gewalt zu haben und drohte mit Sprengung des Hauses. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angekündigt.

Zwei Tage lang musste sich der Steirer vor einem Geschworenensenat (Vorsitz: Peter Wilhelm) verantworten. Der Auslöser für die Tat des sehr ordentlich und eloquent wirkenden Mannes war laut Staatsanwältin ein Vorfall im Jahr 2002, als der Obersteirer von den Stadtwerken wegen einer offenen Stromrechnung geklagt und schließlich zur Zahlung verurteilt wurde. Von da an gab er keine Ruhe mehr, bombardierte alle möglichen Personen unter anderem aus Justiz und Politik mit Briefen. Er ortete wegen weiterer Verurteilungen eine massive Verschwörung gegen sich.

Vorladung bei Polizei war Auslöser für Geisel-Aktion
Eigentlich habe er die Geisel-Aktion erst für den Sommer geplant, aber eine Vorladung bei der Polizei am 16. Februar war dann der Auslöser. Er ging er in seine Wohnung in St. Marein im Mürztal und rief verschiedene Leute an, um ihnen mitzuteilen, dass das Haus möglicherweise in die Luft fliegen würde und er eine deutsche Autostopperin als Geisel habe. Unter anderem musste daraufhin ein benachbartes Altersheim evakuiert werden.

Bei den Telefonaten hatte der vermeintliche Geiselnehmer auch viel von sich erzählt: "Er hat auch gesagt, dass er ungerecht behandelt wurde", so der Leiter der Verhandlungsgruppe, Herbert Fuik vor Gericht. Die Äußerungen, dass er Propangasflaschen und ähnliche Gasbehälter habe, "haben wir schon ernst genommen", meinte Fuik. Trotzdem rüstete sich die Cobra nach rund 20 Stunden zum Sturm, was der Angeklagte bemerkt haben will. Er verbarrikadierte die Türe mit einer selbst gebastelten Lanze. "Es war wie ein Erdbeben, ich hab' ein Vaterunser gebetet, es war sehr hart, ich hatte Todesangst." schilderte er das Eindringen der Spezialeinheit.

"Ausgeprägte paranoide Persönlichkeitsstörung"
Der psychiatrische Gutachter Manfred Walzl bescheinigte dem Angeklagten eine "ausgeprägte paranoide Persönlichkeitsstörung". Das wollte der Beschuldigte nicht auf sich sitzen lasse und rief dazwischen: "Es ist eine Frechheit, was ich hier anhören muss". Nachdem ihn der Richter verwarnte, fuhr der Gutachter fort: Obwohl der Beschuldigte einerseits eine ordentliches, beruflich erfolgreiches Leben führte, "sind weitere Straftaten dieser Art anzunehmen", so Walzl. "Er handelt normal, solange man nicht auf den roten Knopf drückt", beschrieb es der Psychiater. Aus diesem Grund diagnostizierte er eine "partielle Zurechnungsunfähigkeit" für diese Tat.

Die Geschworenen folgten diesen Ausführungen und sprachen sich einstimmig für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus, nachdem sie ihn - ebenfalls einstimmig - für nicht zurechnungsfähig befunden hatten. Der Angeklagte kündigte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel