Alles vorgetäuscht

"Geiselnehmer" hatte gar keine Geisel

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Unblutiges Ende der stundenlangen Polizeiaktion: Der 55-Jährige hatte niemanden in seiner Gewalt. Jetzt wird er psychiatrisch untersucht.

Eine angebliche Geiselnahme in St. Marein im Mürztal in der Steiermark ist Donnerstag Früh nach 20 Stunden unblutig beendet worden.

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Zugriff der Cobra, Fotro: (c) APA

Einheiten der Polizeispezialeinheit Cobra stürmten gegen 4:00 Uhr das Mehrparteienhaus, in dem sich ein 55-jähriger Obersteirer verschanzt hielt. Der Mann konnte festgenommen werden.

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Einsatzbesprechung der Cobra, Foto: (c) APA

Keine Geisel
Entgegen seinen Aussagen befand sich niemand in der Gewalt des Mannes. Die Polizei war dagegen bis zuletzt von einer echten Geiselnahme ausgegangen. Der Täter hatte behauptet, eine deutsche Autostopperin in seiner Gewalt zu haben. Zudem hatte er gedroht, das Mehrparteienhaus, in dem er sich verschanzt hatte, mit Gasflaschen in die Luft zu sprengen.

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In diesem Haus verschanzte sich der Mann, Foto: (c) APA

Keine Bomben
Auch das von dem Mann angedrohte Waffenarsenal war ziemlich harmlos, "Sprengfallen", "Molotowcocktails" und Gasflaschen wurden nicht gefunden, nur einige Flaschen Benzin. Die wollte er angeblich gegen sich selbst verwenden, um eine Verhaftung zu vereiteln. Auch die Propangasflaschen, mit denen er das Haus in die Luft zu sprengen drohte, gab es nicht.

Wollte nur Aufmerksamkeit
Bei der Einvernahme durch die Kriminalisten zeigte sich der Droher geständig. Er habe das erreicht, was er erreichen wollte, nämlich Aufmerksamkeit, sagte er zu den Beamten. Nun könne er die von ihm angeprangerte "korrupten Sachen von Justiz und Staatsanwaltschaft" aufdecken.

Psychiatrisches Gutachten
Nach dem Verhör wurde der Täter in die Justizanstalt Leoben eingeliefert und in Untersuchungshaft genommen. Nun gibt die Staatsanwaltschaft ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag. Aufgrund der Ergebnisse wird entschieden, ob es zu einer Anklage oder zu einem Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher kommen wird.

"Landzwang" und "schwere Nötigung"
Sollte es zu einer Anklage kommen, könnten die Delikte "Landzwang" und "schwere Nötigung" angeklagt werden. Dabei ist die Drohung im Landzwang bereits enthalten: "Wer die Bevölkerung oder einen großen Personenkreis durch eine Drohung mit einem Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen in Furcht und Unruhe versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen", so der Paragraf 275 im österreichischen Strafgesetzbuch.

Möglich wäre auch eine Anklage wegen "Vortäuschung einer Straftat", was allerdings in diesem Fall nicht sehr wahrscheinlich ist, weil es dabei auch darauf ankommt, ob sie mit einer Drohung verbunden ist.

Teurer Einsatz
Das Großaufgebot der Exekutive - insgesamt waren 100 Leute bis zu 20 Stunden im Einsatz - dürfte sich rein kostenmäßig auf eine "jedenfalls fünfstellige Euro-Summe" belaufen, rechnet man in der Sicherheitsdirektion. Dazu kommen starke Einheiten des Roten Kreuzes und Notärzte sowie Assistenzkräfte der Feuerwehr.

Briefe an Fischer und Voves
Der Täter ist allein stehend und berufstätig, zuletzt aber im Krankenstand gewesen. Er hat sich nach länger zurückliegender Urteile wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung ungerecht behandelt gefühlt und seine Tat schon länger geplant, um auf seinen Fall aufmerksam zu machen. Der 55-Jährige schickte auch mehrere Briefe an höher gestellte Persönlichkeiten, u.a. an den Bundespräsidenten und den steirischen Landeshauptmann.

Foto: (c) APA

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