Geldstrafe

Urteil gegen Althaus ist rechtskräftig

06.03.2009

Die Staatsanwaltschaft hat auf Rechtsmittel verzichtet, der CDU-Politiker war in einem Blitz-Prozess zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

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Das strafrechtliche Verfahren gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus wegen fahrlässiger Tötung ist abgeschlossen: Wie vom Landesgericht Leoben am Freitag mitgeteilt wurde, hat die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet, wodurch das am Dienstag im Bezirksgericht Irdning gefällte "Blitzurteil" Rechtskraft erlangt hat.

33.300 Euro Geldstrafe
In der kurzfristig anberaumten und rasch abgewickelten Hauptverhandlung war der CDU-Politiker zu einer Geldstrafe von 180 Tagsätzen, insgesamt 33.300 Euro, die Übernahme der Verfahrenskosten und 5.000 Euro Teilschmerzensgeld verurteilt worden. Während der Anwalt als Machthaber Althaus´ das Urteil annahm, gab der Anklagevertreter keine Erklärung ab, was automatisch eine dreitägige Einspruchsfrist in Gang setzte.

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