Althaus-Prozess

Ministerium veröffentlichte irrtümlich Gutachten

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Das Justizministerium gibt Fehler zu: Bei der Berichterstattung über den Althaus-Prozess wurden vorschnell Gutachten veröffentlicht.

Vom Justizministerium sind am Dienstag Fehler bei der Pressearbeit im Zusammenhang mit der Anklage gegen den Thüringer Ministerpräsidenten Dieter Althaus eingestanden worden. Die von der Staatsanwalt Leoben veröffentlichte Aussendung, in der es u.a. hieß, dass Althaus die "Verantwortung für den Tod" der 41-jährigen Beata C. übernehme, sei so nicht zur Veröffentlichung gedacht gewesen.

Wie Sprecherin des Justizministeriums, Katharina Swoboda, erklärte, habe ihr die Staatsanwaltschaft Leoben die Pressemitteilung vor Veröffentlichung übermittelt. Die von ihr gewünschten Korrekturen - persönliche Wertungen und Details aus dem Gutachten, dessen Darstellung nicht Aufgabe der Behörde sei - hätten den Zuständigen nicht mehr rechtzeitig erreicht. In der korrigierten, unveröffentlicht gebliebenen Version sei davon die Rede gewesen, dass Althaus Verantwortung "für sein Handeln" übernehme. Die Passage aus dem Gutachten, wonach Althaus ein Stück bergauf gefahren sei und dadurch den Unfall verursacht habe, hätte überhaupt entfallen sollen.

Unerfahrenheit
Sprecherin Swoboda entschuldigte die Fehler mit einer gewissen Unerfahrenheit der örtlichen Behördenvertreter im Umgang mit den Medien.

Der Text im Wortlaut
Details über den Unfallhergang waren sowohl in einer Aussendung des leitenden Staatsanwaltes Walter Plöbst als auch der Gerichtssprecherin Sabine Anzenberger enthalten. In der Aussendung des Gerichts wurde aus dem Strafantrag zitiert, wonach Althaus zur Last gelegt werde, fahrlässig den Tod von Beata C. herbeigeführt zu haben "indem er (...) 'Die Sonnige' talwärts fahrend im Bereich der Kreuzung mit der Panoramapiste entgegen dem im Punkt 5. der FIS-Regeln normierten Verpflichtung, sich beim beabsichtigten Einfahren in eine Schiabfahrt und Hangaufwärtsfahren nach oben und unten zu vergewissern, dass dies ohne Gefahr für sich und andere möglich ist, in einem langgezogenen Linksbogen in die Panoramapiste mit einer Geschwindigkeit von zumindest 40 km/h einfuhr, obwohl für ihn bereits in Annäherung des Kreuzungsbereiches erkennbar war, dass C. die Panoramaabfahrt talwärts fuhr, er anschließend die Panoramapiste gegen die eigentliche Fahrtrichtung hangaufwärts fuhr und nach einer Fahrtstrecke von 12 bis 14 m gegen die talwärts fahrende C. stieß, wobei der Zusammenstoß für ihn durch Anhalten oder ein rechtzeitiges Ausweichmanöver bei Erkennbarkeit der Talwärtsfahrt der C. vermeidbar gewesen wäre."

Foto: (c) dpa

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