Althaus-Urteil

BZÖ will Justizbehörden klagen

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Dem BZÖ ist das Althaus-Urteil zu mild. Erwogen wird eine Anzeige gegen die Justiz.

Eine Disziplinaranzeige gegen die Leobener Staatsanwaltschaft und die steirischen Justizbehörden hat am Freitag der steirische BZÖ-Obmann Abg. Gerald Grosz in Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus angekündigt. Grosz sprach von einer "skandalösen Abwicklung" und einem "Privilegienprozess".

"Die österreichischen Justizbehörden seien nicht der Handlanger der deutschen Politik und deren Wahlkampfplanung", erklärte Grosz in einer Aussendung. Und weiter: "Dieser gesamte Privilegienprozess stellt eine echte Beschädigung des österreichischen Rechtsstaates dar. Es liegt der Verdacht nahe, dass die Leobener Staatsanwaltschaft selbst das Recht zugunsten des Angeklagten gebogen und missbraucht hat." Die Zustimmung der Staatsanwaltschaft Leoben hätte keineswegs erfolgen dürfen, da es offenbar bei diesem Gerichtsakt keinerlei Genehmigung der Justizministerin gegeben habe, so Grosz.

Innerhalb der Justiz, der einzelnen Standesvertretungen, aber auch der österreichischen Bevölkerung gebe es "keinerlei Verständnis" für dieser Vorgangsweise, dass ein Angeklagter, der den Tod einer Mutter und Ehefrau verursacht hat, "mit Glacehandschuhen durch die Justiz angefasst wird", so Grosz, der die Einbringung der Disziplinaranzeige für die nächsten Tage ankündigte.

Am Freitag wurde auch auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft gewartet, ob Rechtsmittel gegen das Urteil ergriffen werden oder nicht. Wenn nicht, würde das am Dienstag gefällte "Blitzurteil" in Rechtskraft erwachsen. Bei einem Einspruch würde das Landesgericht Leoben als nächste Instanz befasst werden.

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