Urteil
Klima-Kleberin Windl: 8 Monate bedingte Haft
12.05.2026Wegen Sachbeschädigung sowie schwerer Sachbeschädigung sind am Dienstag am Wiener Landesgericht vier der fünf ehemaligen Aktivistinnen und Aktivisten der früheren Klimaschutzbewegung "Letzte Generation" verurteilt worden.
Darunter war auch die 29-jährige Anja Windl. Sie wurde nicht rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, drei weitere Angeklagte zu Geldstrafen. Ein Pensionist erhielt einen Freispruch.
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Zu den Hauptvorwürfen gegen die deutsche Studentin zählen Protestaktionen mit sogenannten Mumienhänden, also Sand und Superkleber. Eine solche hatte sich unter anderem am 20. November 2023 auf der Süd Autobahn (A2) in Niederösterreich zugetragen. Sie habe sich bereits mehrfach in Deutschland mit "Mumienhänden" auf Straßen befestigt. Im Gegensatz zu Protesten in Österreich sei sie dort jedoch immer mit Hammer und Meißel gelöst worden. "Das geht ratzfatz."
Windl sowie die weiteren Aktivistinnen und Aktivisten mit "Mumienhänden" waren damals von den Feuerwehren Wiener Neudorf und Traiskirchen von der Straße gestemmt worden. Nach einer ähnlichen Aktion am Wiener Ring einen Tag später wurde sie festgenommen und in die Justizanstalt Josefstadt eingeliefert. Eine U-Haft wurde letztendlich jedoch nicht verhängt. Eine Weisung des Justizministeriums an die Staatsanwaltschaft sorgte damals in diesem Zusammenhang für Diskussionen. "Der Protest war in dieser Situation notwendig", sagte sie am Dienstag vor dem Landesgericht.
Auch Social-Media-Postings Thema für Justiz
Die Deutsche, die sich am Dienstag nicht schuldig bekannte, verlas vor der Richterin eine mehrseitige Erklärung zu ihren Beweggründen. Sie erntete daraufhin Beifall von Sympathisantinnen und Sympathisanten aus dem Publikum.
"Sie wurde zum Gesicht der 'Letzten Generation' gemacht", sagte ihr Verteidiger Ralf Niederhammer. Er betonte jedoch, dass Windl eine Aktivistin sei, "wie alle anderen auch". "Sie ist zutiefst besorgt über die Folgen der Klimakrise, die wir schon jetzt spüren", erklärte der Anwalt.
Nicht Thema während des Prozesstages am Dienstag sollen hingegen Postings in den sozialen Medien Windls sein. Die Studentin hatte während des laufenden Gerichtsverfahrens immer wieder Kritik am Vorgehen der Behörden geübt. Die Staatsanwaltschaft sieht in den Postings den Tatbestand einer "Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung". Dazu soll es ein eigenes Verfahren geben.
Palästina-Protest inkriminiert
"Ich bin sehr bewusst in den Protest gegangen", sagte einer der anderen Angeklagten. Er bekenne sich teilweise schuldig. Der Mann hatte bei der Akademie der Wissenschaften im Mai 2024 rote Farbe verschüttet. Ein Schaden von 585 Euro entstand. Der Vorfall wurde zur weiteren Klärung abgeschieden. Er war zudem an den Aktionen im November 2023 beteiligt, indem er dort Platz für die Rettungsgasse bildete.
Vorgeworfen wurde dem Beschuldigten auch eine Aktion in Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt. Der Mann hatte sich im Sommer 2025 mit einem gefälschten Mitarbeiterausweis Zutritt zur Eröffnung der Salzburger Festspiele verschafft und dort in der Felsenreitschule mit Transparenten gegen den Gaza-Krieg protestiert. "Als jüdischer Mitbürger habe ich meine Verantwortung darin gesehen, auf das Thema aufmerksam zu machen", so der 38-Jährige. Die Aktion hatte damals eine breite Debatte rund um die Sicherheit bei den Festspielen ausgelöst.
Verteidiger Christian Schmaus sprach von "basisdemokratischen Protesten", die sein Mandant organisiere. Nachsatz: "Dazu gehört auch, nicht wegzuschauen."
Polizisten im Zeugenstand
Ein weiterer Angeklagter musste sich neben dem Autobahn-Protest im November 2023 für eine Farbschüttaktion vor dem Landhaus in St. Pölten rund ein Monat zuvor verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einen herbeigeeilten Polizisten durch das Herumreißen eines Feuerlöschers verletzt zu haben. Der Mann verwies auf Deeskalationstrainings, die er für die Proteste absolviert habe und Gewaltfreiheit zum Konsens der Bewegung zählte.
Die Richterin ließ dazu auch den Polizisten sowie einen weiteren Exekutivbeamten als Zeugen befragen. Der betroffene Beamte sprach von einer Verstauchung und einem Kniegelenkserguss, die er sich dadurch zugezogen habe.
"Machen uns Versammlungsfreiheit kaputt"
Ein 29-Jähriger und ein 67-Jähriger, deren Verfahren bei den vorherigen Prozesstagen abgeschieden worden waren, erschienen am Dienstag ebenfalls. Sie nahmen ebenfalls an Klimaprotesten teil, jedoch ohne Mumienhände. Der Pensionist hatte im Oktober 2023 Farbe in das Wasserbecken beim St. Pöltener Landhaus geschüttet, der 29-Jährige ohne Kleber an der Sitzblockade beim Wiener Ring teilgenommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Beitragstäterschaft vor. Lahner forderte einen Freispruch für den 29-Jährigen.
Niederhammer plädierte für den Pensionisten, die 29-Jährige sowie seinen dritten Mandanten ebenfalls auf Freispruch. "Wenn wir jetzt anfangen, jede Aktion strafrechtlich zu verfolgen und einen Tatbeitrag zu sehen, dann machen wir uns unsere Versammlungsfreiheit kaputt", sagte Niederhammer. Lahner schloss sich den Worten seines Kollegen an.
"Unbeeindruckt vom Verfahren"
Die Richterin verurteilte Windl zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten unter Setzung einer Probezeit. Windl sei "eigentlich unbeeindruckt vom Verfahren" und damit uneinsichtig, begründete die Richterin den Schuldspruch in allen ihr zur Last gelegten Fakten.
Der 67-Jährige kam mit einem Freispruch davon. Die weiteren drei Männer wurden zu Geldstrafen zwischen 400 und 1.400 Euro verurteilt.
Der 38-Jährige nahm das Urteil an. Die weiteren Angeklagten erbaten sich Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt 47 Personen angeklagt. In dem Verfahren wurden bereits dutzende Geldstrafen ausgesprochen. Ebenfalls wurden bereits zahlreiche Fälle diversionell erledigt.