Er hätte seit 3 Jahren abgeschoben
Unfassbarer Justiz-Skandal um flüchtigen Afghanen im Fall Leonie
Drei verdächtige Afghanen (16, 18 und 23 Jahre alt) befinden sich aufgrund des Mordfalls Leonie mittlerweile in Haft. Nach einem weiteren, 22-jährigen Afghanen wird derzeit europaweit gefahndet. Und auch bei diesem afghanischen Tatverdächtigen handelt es sich um einen Amtsbekannten, er ist drei Mal vorbestraft. oe24 liegt die Straf-Akte des 22-jährigen Flüchtigen vor – und die liest sich durchaus heftig.
- Seit 2016 wurde der Afghane 6 Mal polizeilich angezeigt. Delikte: Suchtmittel-Handel Hehlerei und Köperverletzung.
-
3 Mal wurde er sogar gerichtlich verurteilt.
2018: Zuerst bedingte Strafe von 8 Wochen (Probezeit 3 Jahre)
2019: Innerhalb der Probezeit wird der 22-Jährige wieder straffällig. Er wird daraufhin zu 7 Monaten Haftstrafe verurteilt, 6 Monate davon bedingt.
2020: Bei der dritten Verurteilung fasst der Afghane schließlich neun Monate bedingt aus. Vollzugsdatum: 12. September 2020. Das heißt: Der Tatverdächtige im Fall Leonie wurde überhaupt erst vor kurzem aus der Haft entlassen!
Das Protokoll des Justiz-Versagens
Besonders heftig ist im Fall des 22-jährigen flüchtigen Afghanen aber einmal mehr das Justiz-Versagen bei seinem Asyl-Verfahren.
- 2015 kam er mit der großen Flüchtlingswelle nach Österreich und stellte einen Asylantrag.
- Im Oktober 2017 erhielt der Afghane schließlich einen negativen Asylbescheid und den Erlass einer Rückkehrentscheidung.
- Im November 2017 brachte er einen Beschwerde gegen die negative Asylentscheidung beim Bundesverwaltungsgericht ein, die seitdem anhängig ist!
Der Skandal: Obwohl er seit Juni 2018 wegen Straffälligkeit das Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet gemäß § 13 Abs. 2 AsylG verloren hatte, blieb er dennoch in Österreich. Der absurde Grund: Da das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht nach wie vor anhängig war, kam ihm ein faktischer Abschiebeschutz zu.
Die Justiz hat auch im Fall jenes 22-jährigen Afghanen wieder einmal geschlampt. Denn eigentlich hätte aufgrund der Straffälligkeit ein Beschleunigungsgebot nach § 27 Asylgesetz zur Anwendung kommen müssen. Er hätte also seit mehr als drei Jahren abgeschoben werden müssen! Das ist augenscheinlich nicht passiert. Stattdessen blieb der Afghane weiter im Land, beging in der Zwischenzeit weitere Straftaten und war mutmaßlich auch in den Mord an Leonie involviert. Jetzt ist er auf der Flucht – ein Justiz-Skandal!