Landsmann erstochen

Wie alt ist AMS-Killer wirklich?

28.03.2015

Beim Asyl- und auch beim Strafverfahren ist die Frage des Alters nicht unerheblich.

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© APA, Reshad Z. ging der Polizei ins Netz
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Er will erst 17 Jahre alt sein – jener junge Afghane, der möglicherweise aus religiösen Motiven einen Landsmann (31) beim Deutsch-Kurs des AMS in Liesing mit dem Keramikmesser niedergemetzelt hat. Motiv: Er soll Salafist sein, für den Musik verboten ist, das Opfer Homayoon N. ein schiitischer Liedermacher. Nach der Bluttat flüchtete Reshan Z. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Eine Woche später wurde er auf der A 2 aufgegriffen – wir berichteten. Der mutmaßliche Taliban- und ISIS-Anhänger sitzt in U-Haft – wo die Behörden erhebliche Zweifel an seinen Altersangaben haben. Ein aus den Asylverfahren bewährtes Standardgutachten wurde in Auftrag gegeben: Dabei wird mittels MR und CT von Handwurzel, Schulter und Zähnen das wahre Alter ermittelt.

Volljährig
Ist der Bursche tatsächlich volljährig, so kassiert er im Schnitt eine doppelt so hohe Strafe wie ein unter 18-Jähriger. Im Asylverfahren können Minderjährige schwerer ins EU-Eintrittsland abgeschoben werden; außerdem werden sie in der Betreuungssituation bevorzugt.

(kor)

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