Ausgenommen Supermärkte

2G-Kontrollen jetzt auch im Handel

06.01.2022

Wer an keinen 2G-Nachweis vorzeigen kann, darf den Shop nicht betreten.

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Wien. Am Donnerstag kam die Regierung mit den Landeschefs zusammen, um Maßnahmen zu besprechen mit denen die fünfte Corona-Welle gedrückt werden soll. Die Eindämmung der Omikron-variante wurde ebenso besprochen, wie Schutzmaßnahmen für die kritische Infrastruktur. Zwar wird es keinen Lockdown geben, aber die Regierung will insgesamt den Kontrolldruck erhöhen – so etwa auch im Bereich Handel.

Was bereits in Salzburg galt, soll jetzt auch bundesweit angewendet werden: Der 2G-Nachweis im Handel. Ausgenommen sind dabei Supermärkte und Apotheken. Händler und Dienstleister werden den 2G-Nachweis kontrollieren müssen.

Wer also shoppen gehen will, muss einen 2G-Nachweis vorzeigen können. Sonst darf man das Geschäft nicht betreten. 

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