Affären
Schuldig: Richter verurteilt Kurz zu 8 Monaten bedingter Haft
23.02.2024Am Wiener Straflandesgericht wurde Ex-Kanzler Sebastian Kurz wegen des Vorwurfs der Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss verurteilt. Kurz bekam 8 Monate bedingter Haft, sein Getreuer Bernhard Bonelli 6 Monate bedingt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Paukenschlag im Prozess gegen Sebastian Kurz wegen Falschaussage. Nach 12 Verhandlungstagen, 9 Zeugen und 12 (!) Stunden Prozessmarathon am Freitag fiel das Hammer-Urteil gegen den Ex-ÖVP-Kanzler und seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli. Richter Michael Radasztics befand beide für schuldig! Kurz fasste eine bedingte Haftstrafe von 8 Monaten aus, Bonelli 6 Monate bedingte Haftstrafe mit einer Probezeit von drei Jahren. Auch die Verfahrenskosten müssen beide bezahlen.
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In einem Punkt verurteilt. Der Ex-Kanzler soll im Ibiza-U-Ausschuss seine Rolle bei Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat in der Staatsholding ÖBAG heruntergespielt sowie falsch zu einen Postenschacher-Sideletter ausgesagt haben. Am Ende wurden Kurz dann „nur“ in einem von drei Anklagepunkten schuldig gesprochen – wie auch Bonelli.
Worum ging‘s? Der Schuldspruch betrifft die Aufsichtsratsbestellung in der ÖBAG. Hier war Kurz im U-Ausschuss zu seiner Einbindung befragt worden. „Sie erweckten den Eindruck, dass Sie im Wesentlichen nichts damit zu tun gehabt haben“, sagte Richter Michael Radasztics. Das Beweisverfahren hätten aber ein anderes Bild gezeichnet. Die Aufsichtsräte haben zwar im Sinne von Kurz ausgesagt, „man weoß aber nicht, was andere Menschen vorher besprochen haben, deshalb sind deren Aussagen mit Vorsicht zu genießen“, so Radasztics.
Kein Aussage-Notstand. Dass Kurz im U-Ausschuss Angst gehabt und deshalb einen Aussagenotstand geltend machen konnte, nahm der Richter ihn nicht ab: „Sie waren in der ersten Befragung (im U-Ausschuss) relativ patzig, relativ Counter-Strike-mäßig, erst in ihrer zweiten Befragung defensiv.“
Volle Berufung. Kurz-Verteidiger Otto Dietrich sowie Bonellis Verteidiger Werner Suppan meldeten Berufung wegen Nichtigkeit der Schuld und Strafe an. Die WKStA gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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