Prozess gegen Ex-Ministerin

Mit dieser Aussage belastet Beinschab Karmasin

27.04.2023

Sabine Beinschab sagt heute als Kronzeugin aus.

Zur Vollversion des Artikels
© TZÖ
Zur Vollversion des Artikels

Nach dem tränenreichen Prozessauftakt stehen im Betrugsprozess gegen Karmasin - ihr wird schwerer Betrug für ihre Gehaltsfortzahlungen und wettbewerbsbeschränkende Absprachen für Vergaben vorgeworfen - fünf Zeugen im Zentrum des Prozesstags.

Befragungen. Sie sollen die Abläufe rund um die Studien für das Sport-Ressort schildern, für die Karmasin mutmaßlich Mitbewerber zu "inhaltlich abgesprochenen" Angeboten brachte. Darunter befinden sich Mitarbeiter des Sportministeriums sowie auch Meinungsforscherin Sabine Beinschab.

 
Sabine Beinschab sagt heute aus

Karmasin an Umsätzen von Research Affairs beteiligt 

Beinschab wird dabei wohl die Vorwürfe gegen die Ex-Ministerin wiederholen. Die ehemalige Partnerin sagte im Verhör mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft aus, dass Karmasin von Umsätzen, die ihr Umfrageinstitut Research Affairs erwirtschaftet habe, 20 % Beteiligung erhalten habe.

Beinschab: „Angenommen, wir haben im Jahr 100.000 Euro gemacht, dann hat sie 20.000 Euro bekommen, indem sie eine Rechnung gelegt hat.“ Staatsanwalt: „Was ist in der Rechnung drinnen gestanden?“ Beinschab: „Beratung.“
Sie habe das Geld völlig korrekt abgerechnet und per Bank überwiesen, an ihren Umfragen aber fast nichts verdient, weil mit den 20 % praktisch der gesamte Gewinn an Sophie Karmasin gegangen sei, jammert Beinschab gegenüber der WKStA.

In der Folge schilderte Beinschab ausführlich, wie sie die ersten Aufträge für ihr Institut bekommen hat – alle über Vermittlung von Sophie Karmasin. Karmasin habe ihr einerseits den von ihr über mehr als 15 Jahre persönlich betreuten Politbarometer-Auftrag der Tageszeitung ÖSTERREICH vom Gallup-In­stitut vermittelt (Beinschab: „Das war für mich ein geschäftlicher Triumph!“) – und Karmasin habe ihr auch Studienaufträge des Bundesministeriums für Finanzen vermittelt. Beinschab: „Sie hat gesagt: Schick’ deine Kontaktdaten zu Thomas SCHMID, dort gibt’s Studienauf­träge!“ 

Sollte eine Vielzahl an Beweisanträgen ausbleiben, wird das Urteil für 9. Mai erwartet. Es gilt die Unschuldsvermutung.
 

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel