Prozess gegen Ex-Ministerin

Mit dieser Aussage belastet Beinschab Karmasin

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Sabine Beinschab sagt heute als Kronzeugin aus.

Nach dem tränenreichen Prozessauftakt stehen im Betrugsprozess gegen Karmasin - ihr wird schwerer Betrug für ihre Gehaltsfortzahlungen und wettbewerbsbeschränkende Absprachen für Vergaben vorgeworfen - fünf Zeugen im Zentrum des Prozesstags.

Befragungen. Sie sollen die Abläufe rund um die Studien für das Sport-Ressort schildern, für die Karmasin mutmaßlich Mitbewerber zu "inhaltlich abgesprochenen" Angeboten brachte. Darunter befinden sich Mitarbeiter des Sportministeriums sowie auch Meinungsforscherin Sabine Beinschab.

Sabine Beinschab
© POLITIK-LIVE
× Sabine Beinschab
Sabine Beinschab sagt heute aus

Karmasin an Umsätzen von Research Affairs beteiligt 

Beinschab wird dabei wohl die Vorwürfe gegen die Ex-Ministerin wiederholen. Die ehemalige Partnerin sagte im Verhör mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft aus, dass Karmasin von Umsätzen, die ihr Umfrageinstitut Research Affairs erwirtschaftet habe, 20 % Beteiligung erhalten habe.

Beinschab: „Angenommen, wir haben im Jahr 100.000 Euro gemacht, dann hat sie 20.000 Euro bekommen, indem sie eine Rechnung gelegt hat.“ Staatsanwalt: „Was ist in der Rechnung drinnen gestanden?“ Beinschab: „Beratung.“
Sie habe das Geld völlig korrekt abgerechnet und per Bank überwiesen, an ihren Umfragen aber fast nichts verdient, weil mit den 20 % praktisch der gesamte Gewinn an Sophie Karmasin gegangen sei, jammert Beinschab gegenüber der WKStA.

In der Folge schilderte Beinschab ausführlich, wie sie die ersten Aufträge für ihr Institut bekommen hat – alle über Vermittlung von Sophie Karmasin. Karmasin habe ihr einerseits den von ihr über mehr als 15 Jahre persönlich betreuten Politbarometer-Auftrag der Tageszeitung ÖSTERREICH vom Gallup-In­stitut vermittelt (Beinschab: „Das war für mich ein geschäftlicher Triumph!“) – und Karmasin habe ihr auch Studienaufträge des Bundesministeriums für Finanzen vermittelt. Beinschab: „Sie hat gesagt: Schick’ deine Kontaktdaten zu Thomas SCHMID, dort gibt’s Studienauf­träge!“ 

Sollte eine Vielzahl an Beweisanträgen ausbleiben, wird das Urteil für 9. Mai erwartet. Es gilt die Unschuldsvermutung.
 

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