Kein "Druck"

Postenschacher-Prozess: Wöginger kontert Schmid

17.03.2026

In der zweiten Hälfte des Amtsmissbrauchsprozesses gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte sind an den angesetzten fünf Verhandlungstagen mehr als zwei Dutzend Zeugen am Wort.

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© APA/FOTOKERSCHI.AT/FLORIAN REISINGER
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Auf die Ladung des seinerzeitigen Finanzministers Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat das Landesgericht Linz verzichtet, er hat schon bisher nicht ausgesagt und vom Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht. Am Dienstag sind die Aussagen von sechs Zeugen auf der Tagesordnung gestanden.

Bevor mit deren Befragung begonnen wurde, gestattete die Richterin Wöginger eine Stellungnahme zu den Aussagen vom Kronzeugen Thomas Schmid. In mehreren Punkten habe dessen Aussage nicht der Wahrheit entsprochen, so der ÖVP-Klubobmann. Er bestritt, dass er mit "Druck aus Kreisen der ÖVP Oberösterreich" gegenüber Schmid argumentiert habe, den ÖVP-Bürgermeister in den Vorstandsposten des Finanzamtes Braunau zu bringen. Wöginger habe Schmid nie einen "Befehl" gegeben. Wöginger betonte nochmals, lediglich ein Sprechtagsanliegen, jenes des ÖVP-Bürgermeisters, weitergeleitet zu haben und niemals Einfluss auf ein Auswahlverfahren genommen zu haben. "Gegenteilige Aussagen von Schmid beruhen aus meiner Sicht auf einer subjektiven Interpretation, nicht auf den tatsächlichen Geschehnissen."

Wöginger und den beiden Mitangeklagten wird vorgeworfen, 2017 einem ÖVP-Bürgermeister, nachdem er den Vorstandsposten für das Finanzamt Freistadt nicht erhalten hatte, diesen Spitzenjob für das Finanzamt Braunau verschafft zu haben. Damit soll laut Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zugleich die am besten qualifizierte Bewerberin ausgebremst worden sein.

Mitglied der Kommission im Zeugenstand

Nach Wögingers Erklärung wurde mit der Zeugenbefragung begonnen. Zeuge M., Kommissionsmitglied für den Vorstandsposten des Finanzamtes Freistadt, kannte die beiden angeklagten Finanzbeamten. Mit dem Erstangeklagten war er in "vier bis fünf" Kommissionen gesessen, mit dem Zweitangeklagten in rund 20, sagte M., selber ÖVP-Gemeinderat und ÖAAB-Mitglied.

Von Interventionen des seinerzeitigen Kabinettschefs und Generalsekretärs im Finanzministerium, Thomas Schmid, an den Zweitangeklagten, den Bürgermeister für Braunau zu bevorzugen, habe er erst aus den Medien erfahren. Über die "unglücklichen" Chats dazu sprach er anschließend mit dem Zweitangeklagten, der von einem "Blödsinn" gesprochen habe.

Fünf ehemalige Bewerber geladen

Die restlichen fünf für Dienstag geladenen Zeugen waren alles ehemalige Bewerber um die Führungsposten für die Finanzämter Freistadt und/oder Braunau. Zeuge S. hatte sich erstmals für einer derartige Leitungsposition beworben. Sein Hearing sei "absolut nicht auffällig gewesen, ein ganz normales Prozedere". Als er später von den Chats erfahren habe, dachte er aber schon: Wenn Besetzungen so verlaufen, brauche man sich gar nicht mehr bewerben. 2021 wurde Zeuge S. dann zum Dienststellenleiter des Finanzamtes Braunau bestellt und löste damit den ÖVP-Bürgermeister ab.

Einfluss bestritten

Der Kommunalpolitiker soll Wöginger um Hilfe für die zweite Bewerbung gebeten haben. Der selbst nicht angeklagte Ortschef gibt das zu und sprach vor Gericht von einem Fehler. Wöginger will dessen "Bürgeranliegen" lediglich zur Prüfung an Schmid weitergeleitet, aber keinen Einfluss genommen haben.

Schmid hatte hingegen sehr wohl von einem parteipolitischen Wunsch gesprochen, den er zu erfüllen hatte. Er schilderte, er habe sich an den Zweitangeklagten, ein Mitglied der Begutachtungskommission, gewandt und gebeten, sich "darum zu kümmern". Dieser bestätigte die Intervention, will aber nicht danach gehandelt haben. Der ebenfalls angeklagte damalige Vorsitzende der Hearingkommission soll hingegen den Bürgermeister aufgrund seiner eigenen ÖVP-Nähe aus "unsachlichen Gründen" besser beurteilt haben. Er bestreitet den Vorwurf, vielmehr sei das Auftreten jener später unterlegenen Mitbewerberin aus seiner Sicht ein "Desaster" gewesen.