Verfassungsschutz ermittelt

Anzeige gegen Neos wegen unerlaubten Blaulichts

04.03.2016

Ein Blaulicht auf dem Fahrzeug dürfe nicht für Werbezwecke verwendet werden.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/ Pfarrhofer
Zur Vollversion des Artikels

Beim Landesverfassungsschutz Wien ist nun eine – ÖSTERREICH vorliegende – Anzeige gegen die Neos eingegangen. Diese hatten auf ein Parteifahrzeug Blaulichter montiert und dieses vor dem Parlament geparkt. Ein Bürger verlangt nun vom Verfassungsschutz Aufklärung, da ein Blaulicht nach dem Kraftfahrzeuggesetz geregelt sei und laut Straßenverkehrsordnung (§26) nur von Amts wegen verwendet werden dürfe. Aber nicht für Werbezwecke – so der Vorwurf.

Der Verfassungsschutz Wien ermittelt nun. Ex-BZÖ-Vizekanzler Hubert Gorbach hatte in seiner Amtszeit für Wirbel gesorgt, als er um Blaulicht für sein Dienstauto angesucht hatte.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel