Ein Blaulicht auf dem Fahrzeug dürfe nicht für Werbezwecke verwendet werden.
Beim Landesverfassungsschutz Wien ist nun eine – ÖSTERREICH vorliegende – Anzeige gegen die Neos eingegangen. Diese hatten auf ein Parteifahrzeug Blaulichter montiert und dieses vor dem Parlament geparkt. Ein Bürger verlangt nun vom Verfassungsschutz Aufklärung, da ein Blaulicht nach dem Kraftfahrzeuggesetz geregelt sei und laut Straßenverkehrsordnung (§26) nur von Amts wegen verwendet werden dürfe. Aber nicht für Werbezwecke – so der Vorwurf.
Der Verfassungsschutz Wien ermittelt nun. Ex-BZÖ-Vizekanzler Hubert Gorbach hatte in seiner Amtszeit für Wirbel gesorgt, als er um Blaulicht für sein Dienstauto angesucht hatte.