Bildungsministerium
Auch am Protesttag Aufsichtspflicht
Das Unterrichtsministerium hat wissen lassen, dass die Lehrer auch am Streiktag Aufsichtspflichten haben. Schüler müssen trotz Abwesenheit der Lehrer erscheinen. Die Pädagogen sehen das anders.
In einem Schreiben an die Landesschulräte hat das Unterrichtsministerium im Zusammenhang mit dem für kommenden Donnerstag (23. April) angekündigten Lehrer-Protesttag über die Aufsichtspflicht informiert.
Lehrer müssen betreuen
Demnach haben die Lehrer nicht nur
eine Unterrichts- sondern sehr wohl auch eine Aufsichtspflicht. Und die
Schüler sind auch an einem Streiktag der Lehrer zum Besuch der Schule
verpflichtet.
Schüler müssen erscheinen
Jene Schüler, die
demonstrieren, haben mit unentschuldigten Fehlstunden zu rechnen, da es kein
Streikrecht für Schüler gibt. Schüler sind schließlich keine Arbeitnehmer,
außerdem gilt für sie die Schulpflicht. Auswirkungen auf die Noten hat das
nicht, allerdings sind Fehlstunden ein Faktor für die Betragensnote.
Im Folgenden das Schreiben, und somit die Sicht des Ministeriums, im Wortlaut:
Lehrer sind anderer Meinung
Die Lehrergewerkschafter sehen die
Sache naturgemäß anders: Für die Vorsitzende der AHS-Lehrergewerkschaft, Eva
Scholik, besteht keine Aufsichtspflicht. Die Protestveranstaltung ist vom
ÖGB-Bundespräsidium genehmigt, "damit ist es quasi eine
Streikmaßnahme und damit fällt das Weisungsrecht des Dienstgebers weg",
meint Scholik. Der Streik sei ein "Menschenrecht", daher könne man
den Pädagogen dienstrechtlich auch nichts anhaben.
Auch der Vorsitzende der Lehrergewerkschaft für BMHS, Jürgen Rainer, betont, dass ein Streik "ein Grundrecht" sei. Außerdem besteht seiner Ansicht nach für Beamte kein Streikverbot.
Verfassungsrechtler skeptisch
Aus der Sicht von Staats- und
Verwaltungsrechtler Bernd-Christian Funk drohen allerdings sehr wohl
Konsequenzen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht: Sollte einem Schüler in
der Schule während des Protests etwas zustoßen, seien neben
disziplinarrechtlichen auch schadenersatzrechtliche und strafrechtliche
Sanktionen möglich.