Finanzausgleich

Budgetausschuss für Verlängerung

26.11.2014

Schelling: Kein Euro für Steuerreform im Budget 2015

Zur Vollversion des Artikels
© Reuters
Zur Vollversion des Artikels

Der Budgetausschuss hat am Mittwoch der von Bund, Ländern und Gemeinden vereinbarte Verlängerung des Finanzausgleichs - mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen - bis 2016 zugestimmt. Mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit wurde auch eine Novelle zum Finanzausgleichsgesetz beschlossen, mit der damit zusammenhängende Fristen geändert werden.

So wird auch die mit 2014 befristete Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Bereuung bis 2016 verlängert. Die Zweckzuschüsse des Bundes für den Ausbau der Kinderbetreuung und der frühen sprachlichen Förderung an die Länder bleiben aufrecht. Die im Transparenzdatenbankgesetz geregelte Einsicht der Länder in Bundesdaten wird um ein Jahr auf den 31. Dezember 2015 verschoben. Außerdem wurden für 2015 und 2016 Bundesbeiträge von jeweils zehn Mio. Euro für die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichtshöfen und die Transparenzdatenbank vereinbart.

Um zwei Jahre verlängert wird der - eigentlich Ende 2014 auslaufende - Finanzausgleich, weil Bund und Länder mehr Zeit für eine grundsätzliche Reform des Finanzausgleichs brauchen. Dafür zeigte sich Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) laut Parlamentskorrespondenz recht optimistisch. Er erinnerte an seine guten Erfahrungen mit den Ländern in den Verhandlungen um die Gesundheitsreform. Er will klare Ziele und eine klare Definition der Aufgaben sowie eine größere Transparenz der Geldflüsse erreichen.

Schelling bekräftigte im Budgetausschuss - angesichts der Debatte über den Korrektur-"Brief nach Brüssel" - angesichts der steigenden Arbeitslosigkeit seine Sorge um den Budgetvollzug 2015. Gelinge es nicht, das Budget 2015 in vernünftige Bahnen zu lenken, müsse Österreich 2016 mit EU-Sanktionen rechnen, verwies er auf die laufenden Konsolidierungsgespräche mit allen Ressorts. Für eine Steuerreform gebe es im Budget 2015 keinen Euro, betonte der Finanzminister.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel