Fehler beim E-Voting

Für Mayer ist ÖH-Wahl "rechtswidrig"

19.05.2009

Der Verfassungsexperte sieht aufgrund der fehlenden Kurzbezeichnungen eine große Chance auf Aufhebung der gesamten ÖH-Wahlen.

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Die Stimmzettel bei den ersten Internet-Wahlen zur Österreichischen Hochschülerinnenschaft (ÖH) sind wegen der fehlenden Kurzbezeichnungen der Fraktionen "rechtswidrig", erklärte der Wiener Verfassungsjurist Heinz Mayer. In der Hochschülerschaftswahlordnung (HSWO) sei fixiert, dass die Internet-Stimmzettel "in größtmöglicher Anlehnung" zu jenen für die Papierwahl darzustellen sind - und dort ist neben der Fraktion "gegebenenfalls" die Kurzbezeichnung anzuführen. "Die Chance auf eine Aufhebung der gesamten ÖH-Wahlen ist sehr groß", so Mayer.

"Wahlwiederholung"
Schließlich würden die per E-Voting abgegebenen Stimmen das Gesamtergebnis beeinflussen. Werde die Internet-Wahl also wegen der fehlenden Kurzbezeichnung von einer Fraktion angefochten, müsste laut Mayer "die gesamte Wahl wiederholt werden".

Verzögerungstaktik
Einzige Ausnahme: Sollte die Wahlanfechtung - zuerst bei der Wahlkommission an der jeweiligen Uni, dann beim Wissenschaftsministerium und als letzte Instanz beim Verfassungsgerichtshof - erst im letzten Viertel der zweijährigen Amtszeit rechtskräftig werden, würden die Wahlwiederholung und die reguläre kommende Wahl zusammenfallen. Dann würde laut HSWO bis zum regulären Wahltermin trotzdem jene Exekutive der ÖH vorstehen, die auf Basis der aufgehoben Wahlergebnisse gebildet wurde.

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