Er bleibt in Haft

Fußfessel für Elsner abgelehnt

21.09.2010

Helmut Elsner darf nicht in Hausarrest. Er bleibt im Gefängnis.

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© TZ ÖSTERREICH
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Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner bleibt weiter im Gefängnis. Das Wiener Straflandesgericht hat am Dienstag seinen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest zurückgewiesen. "Der Zweck der Anhaltung kann durch eine Fußfessel nicht gewährleistet sein", gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn unmittelbar nach der Haftverhandlung bekannt.

Der zuständige Haftrichter sei zur Überzeugung gelangt, dass die bei Helmut Elsner gegebene Fluchtgefahr einem elektronisch überwachten Hausarrest im Wege steht, legte Christina Salzborn, die Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts, unmittelbar nach der Ablehnung der Fußfessel für den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor gegenüber der APA die Entscheidungsgründe dar. Dagegen meldeten Elsners Rechtsvertreter Karl Bernhauser und Jürgen Stephan Mertens unverzüglich Beschwerde an, mit der sich nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) auseinanderzusetzen haben wird.

"Gewaltige Enttäuschung"
Gemäß §173 a Strafprozessordnung (StPO) kommt eine Fußfessel für U-Häftlinge dann infrage, wenn der "Zweck der Anhaltung (...) auch durch diese Art des Vollzugs der Untersuchungshaft erreicht werden kann", wie es im Gesetz wörtlich heißt. Dass dies bei ihrem Ehemann nicht angenommen wurde, empörte Ruth Elsner, die vor dem Grauen Haus den Ausgang der Haftverhandlung abgewartet hatte. "Natürlich eine Enttäuschung, gewaltig", kommentierte sie die den Weiterverbleib ihres Mannes im Gefängnis. Sie ortete "ein absurdes Theater" und "Psychokrieg". Dass Helmut Elsner nicht in den Hausarrest wechseln darf, sei "für einen normalsterblichen Mitteleuropäer ja nicht nachvollziehbar".

"Kein Interesse zu flüchten"

Primär Elsners angeschlagener Gesundheitszustand dürfte dem Richter Kopfzerbrechen bereitet und ihn letztlich dazu bewogen haben, den 75-Jährigen weiter in Haft zu behalten. Der herzkranke Ex-Banker braucht ärztliche Betreuung, "und er (der Richter, Anm.) hat Elsner erklärt, dass er ihm formal keine Weisung erteilen kann, einen Arzt zu besuchen", verriet Bernhauser. Der Haftrichter befürchtet offenbar, Elsner könne eine derartige Weisung zur Flucht nützen. "Dabei haben wir angeboten, dass die ärztliche Betreuung auch in der Wohnung stattfinden kann. Elsner ist krankenversichert, eine Ärztin befindet sich im Haus. Und außerdem hat er gar kein Interesse zu flüchten, sondern will den Verbleib der BAWAG-Gelder aufklären", sagte der Elsner-Anwalt. Der Richter sei darauf nicht eingegangen: "Er hat alle Aspekte, die für Herrn Elsner gesprochen haben, ignoriert."

Eine Rolle könnten allerdings auch geringfügige technische Probleme gespielt haben: Die Basisstation, mit der überwacht worden wäre, ob Helmut Elsner den Hausarrest in seinem City-Penthouse und das auf ihn abgestimmte Aufsichtsprofil auch einhält, soll das Bügelzimmer nicht abgedeckt haben. Elsner gelobte zwar, er werde dieses Zimmer in der 278 Quadratmeter großen Wohnung nicht betreten, doch womöglich war dem Richter diese Unwägbarkeit einfach zu riskant.

Schuld an Bandion-Ortner
Elsner sieht sich als Polit-Opfer. Dass er nach dreieinhalb Jahren U-Haft weiter im Gefängnis bleiben muss und nicht in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln darf, führt er auf Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) und ihren Kabinettchef Georg Krakow zurück, teilte sein Anwalt Karl Bernhauser nach der Haftverhandlung den anwesenden Medienvertretern mit.

Bandion-Ortner hatte den BAWAG-Prozess geleitet, in dem Elsner wegen Untreue, schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Bilanzfälschung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, wobei das Urteil vom Juli 2008 nach wie vor nicht rechtskräftig ist. Krakow hatte in diesem Verfahren als Vertreter der Anklagebehörde fungiert. "Beide hatten kein Interesse daran, die Frage zu klären, wo das von Wolfgang Flöttl angeblich verspekulierte Geld hingekommen ist. Es gab bei Flöttl keine Kontoöffnungsanträge, im Unterschied zu Elsner wurde auch nicht auf sein Privatvermögen zugegriffen", sagten Bernhauser und Elsners zweiter Rechtsbeistand Jürgen Stephan Mertens.

Die beiden gaben in diesem Zusammenhang bekannt, dass Elsner in den Vereinigten Staaten Flöttl wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche angezeigt hat. Anhand eines Privatgutachtens sei "nachweisbar, dass sich Flöttl das verschwundene Geld zugeeignet hat", wie Bernhauser feststellte. Details dazu wollen er und Mertens am kommenden Donnerstag in einer Pressekonferenz präsentieren.

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