Fußfessel liegt bereit

Elsner kommt wohl am 21.9. frei

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Nach dreieinhalb Jahren U-Haft steht Wechsel in Hausarrest bevor.

Für den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner dürften sich am 21. September nach dreieinhalb Jahren U-Haft die Gefängnistore öffnen. Der zuständige Haftrichter Christian Böhm hat auf diesen Tag die Haftverhandlung anberaumt, in der entschieden wird, ob der mittlerweile 75-jährige Ex-Banker von seiner Zelle in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln darf.

"Elsner erfüllt Voraussetzungen für Fußfessel"
Justizexperten gehen davon aus, dass die gerichtliche Bewilligung der Fußfessel nur mehr Formsache ist, nachdem selbst die Staatsanwaltschaft Wien keine Einwände gegen einen entsprechenden Antrag von Elsners Rechtsvertretern vorgebracht hat. "Helmut Elsner erfüllt sämtliche Voraussetzungen, die für die Fußfessel gesetzlich vorgesehen sind", sagte dazu Maria-Luise Nittel, die Leiterin der Anklagebehörde, am Freitag.

"Herr Elsner ist angenehm überrascht, dass die Staatsanwaltschaft sich unserem Antrag nicht in den Weg gestellt hat", meinte dessen Anwalt Karl Bernhauser. Sein Mandant erwarte sich nun, "dass das Gericht nicht päpstlicher als der Papst ist, zumal die Staatsanwaltschaft bisher ja eine harte Linie gefahren hat".

Die Anklagebehörde hatte sich bis zuletzt gegen eine Enthaftung des herzkranken Ex-BAWAG-Generaldirektors aus medizinischen Gründen ausgesprochen und dies mit nach wie vor gegebener Fluchtgefahr begründet.

Fußfessel liegt bereit
Bis zur Haftverhandlung muss der Verein Neustart klären, wo in Elsners Wohnung die sogenannte Basisstation der Fußfessel aufgebaut und installiert werden kann, mit der kontrolliert wird, ob der Banker das auf ihn abgestimmte Aufsichtsprofil auch einhält. In diesem Profil werden unter anderem die genehmigte Abwesenheiten festgehalten. So darf Elsner zu ärztlichen Behandlungen oder zur Beschaffung von "Mitteln des notwendigen Lebensbedarfs", wie es in der Hausarrestverordnung des Justizministeriums heißt, vorübergehend seine Wohnung verlassen. Die Begutachtung der Wohnung soll bereits am kommenden Dienstag stattfinden, um den Haftrichter zeitgerecht mit sämtlichen Erhebungsergebnissen versorgen zu können.

Die für Elsner vorgesehene Fußfessel - eine überdimensionale Armbanduhr, die am Fußgelenk befestigt wird und permanent zu tragen ist - soll nach Informationen der APA bereits in der Justizanstalt Josefstadt für ihn bereitliegen. Sollte sie der Haftrichter "absegnen", könnte Elsner noch am selben Tag zu seiner Ehefrau Ruth "übersiedeln". "Dass er aus dem Gefängnis kommt, ist ihm gar nicht das wichtigste Anliegen", versicherte in diesem Zusammenhang Jürgen Stephan Mertens, ein weiterer Rechtsbeistand des 75-Jährigen. Für Elsner sei es "bedeutender, seinen Ruf wiederherzustellen und klarzustellen, was mit den von Wolfgang Flöttl verspekulierten BAWAG-Geldern wirklich passiert ist."

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