Urteil nicht rechtskräftig

"Graf Ali": Drei Jahre Haft für Lobbyisten

14.12.2015

Hartes Urteil für Alfons Mensdorff-Pouilly im Blaulichtfunk-Prozess.

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„Graf Ali“ trägt es mit Fassung. Drei Jahre Haft fasste Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly am Montag im sogenannten Tetron-Prozess wegen Untreue aus. Und zusätzlich muss er 1,1 Millionen Euro an die Telekom Austria zurückzahlen (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig). Auf dem Weg aus dem Wiener Straflandesgericht verlässt ihn die gute Laune dennoch nicht: „Keine Ahnung, was drei Jahre sind. Ich bin ja noch nie drei Jahre gesessen“, meinte er launig (siehe Interview).

Staatsanwalt: "Es gab ­keinerlei Gegenleistung"
Schmiergeld-Verdacht. Richter Michael Tolstiuk bekräftigte in seiner Urteilsbegründung, was die Staats­anwaltschaft Mensdorff in dem Verfahren vorgeworfen hatte: Für die 1,1 Millionen Euro, die er von der Telekom Austria im Jahr 2008 für ­Beratertätigkeiten erhielt, habe er „keinerlei Gegenleistung erbracht“.

Der Staatsanwalt vermutet, dass das Geld für Schmiergeldzahlungen an das Innenministerium verwendet wurde. Diesen Vorwurf lässt der Richter in ­seinem Urteil allerdings unkommentiert. Er spricht Mensdorff und seinen Mitangeklagten, den Ex-Telekom-Boss Rudolf Fischer, ­wegen Untreue schuldig. Fischer erhält ein Jahr Haft – auch nicht rechtskräftig.

Vernichtendes Gutachten gab »Graf Ali« den Rest
Wohl ausschlaggebend für das harte Urteil war auch die Aussage des Gutachters am gestrigen Prozesstag. Der Gerichtssachverständige Georg Jeitler hatte eine vernichtende Einschätzung von „Graf Alis“ Leistung parat: Eine solche habe es nämlich nicht gegeben. Mensdorff habe weder Leistungen dokumentiert, noch gäbe es Hinweise auf Briefings, Analysen oder irgendeine Strategie. Jeitler sprach von „amateurhaftem Vorgehen“.

Mensdorff-Pouilly konterte gewohnt launig und versuchte in seinem Schlussplädoyer, das Fehlen von Aufzeichnungen so zu erklären: Er könne nicht so gut schreiben, aber sehr gut reden. Und E-Mails benütze er sowieso nie.

Angeklagte und Staatsanwalt: Drei Tage Bedenkzeit
Der Richter fand’s nicht lustig und verdonnerte Mensdorff und Fischer. Die Urteile sind deshalb noch nicht rechtskräftig, weil sich sowohl die zwei Angeklagten als auch der Staatsanwalt drei Tage Bedenkzeit erbeten haben.

In jedem Fall keine gute Zeit für Mensdorff. Wie ÖSTERREICH berichtete, hat der Jagdveranstalter auch Troubles mit Tierschützern – eine Aktivistin wurde am Wochenende bei einer Fasanenjagd verletzt. Außerdem macht die Trennung von seiner Ehefrau, Ex-Ministerin Maria Rauch-Kallat, Schlagzeilen (siehe rechts).K. Fischer

Mensdorff-Pouilly im Interview
Frage: Was sagen Sie zu dem Urteil drei Jahre Haft?

Alfons Mensdorff-Pouilly: Ein Urteil ist ein Urteil. Keine Ahnung, was drei Jahre sind. Ich bin noch nie drei Jahre gesessen.

Frage: Was machen Sie jetzt – werden Sie berufen?

Mensdorff: Ich weiß es noch nicht. Das muss ich mit meinem Rechtsanwalt besprechen. Vielleicht lasse ich es auch.

Frage: In seiner Begründung meinte der Richter – und bestätigte damit den Gutachter –, es sei keine Gegenleistung von Ihnen für die Millionen erkennbar gewesen …

Mensdorff: Mit Zetteln und Aufzeichnungen – so habe ich noch nie Geschäfte gemacht. Ich ruf ein paar Leute an und hab innerhalb von zwei Stunden alle Informationen, die ein Kunde will. Und überhaupt, damals war der gnädige Herr Gutachter 23 Jahre alt. Hat er eine Ahnung, welches Honorar damals angemessen war?

Ex-Ministerin Rauch-Kallat zog aus
Nicht nur die drohende Haft im Blaulichtfunk-Prozess dürfte den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly (62) dieser Tage belastet haben. Er und seine langjährige Ehefrau Maria Rauch-Kallat (66) haben sich getrennt. Die ehemalige ÖVP-Frauenministerin, die „Graf Ali“ öffentlich gerne „meine Alte“ nannte, soll schon vor neun Monaten aus dem Jagdschloss des Lobbyisten im Burgenland ausgezogen sein.
Allerdings: Eine Scheidung kommt für das Ehepaar, das vor 21 Jahren geheiratet hat, derzeit nicht infrage.

oe24.at berichtete LIVE vom Prozesstag. Hier der Live-Ticker zum Nachlesen.

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