151214_.Standbild001.jpg

Urteil nicht rechtskräftig

"Graf Ali": Drei Jahre Haft für Lobbyisten

Teilen

Hartes Urteil für Alfons Mensdorff-Pouilly im Blaulichtfunk-Prozess.

„Graf Ali“ trägt es mit Fassung. Drei Jahre Haft fasste Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly am Montag im sogenannten Tetron-Prozess wegen Untreue aus. Und zusätzlich muss er 1,1 Millionen Euro an die Telekom Austria zurückzahlen (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig). Auf dem Weg aus dem Wiener Straflandesgericht verlässt ihn die gute Laune dennoch nicht: „Keine Ahnung, was drei Jahre sind. Ich bin ja noch nie drei Jahre gesessen“, meinte er launig (siehe Interview).

Staatsanwalt: "Es gab ­keinerlei Gegenleistung"
Schmiergeld-Verdacht. Richter Michael Tolstiuk bekräftigte in seiner Urteilsbegründung, was die Staats­anwaltschaft Mensdorff in dem Verfahren vorgeworfen hatte: Für die 1,1 Millionen Euro, die er von der Telekom Austria im Jahr 2008 für ­Beratertätigkeiten erhielt, habe er „keinerlei Gegenleistung erbracht“.

Der Staatsanwalt vermutet, dass das Geld für Schmiergeldzahlungen an das Innenministerium verwendet wurde. Diesen Vorwurf lässt der Richter in ­seinem Urteil allerdings unkommentiert. Er spricht Mensdorff und seinen Mitangeklagten, den Ex-Telekom-Boss Rudolf Fischer, ­wegen Untreue schuldig. Fischer erhält ein Jahr Haft – auch nicht rechtskräftig.

Vernichtendes Gutachten gab »Graf Ali« den Rest
Wohl ausschlaggebend für das harte Urteil war auch die Aussage des Gutachters am gestrigen Prozesstag. Der Gerichtssachverständige Georg Jeitler hatte eine vernichtende Einschätzung von „Graf Alis“ Leistung parat: Eine solche habe es nämlich nicht gegeben. Mensdorff habe weder Leistungen dokumentiert, noch gäbe es Hinweise auf Briefings, Analysen oder irgendeine Strategie. Jeitler sprach von „amateurhaftem Vorgehen“.

Mensdorff-Pouilly konterte gewohnt launig und versuchte in seinem Schlussplädoyer, das Fehlen von Aufzeichnungen so zu erklären: Er könne nicht so gut schreiben, aber sehr gut reden. Und E-Mails benütze er sowieso nie.

Angeklagte und Staatsanwalt: Drei Tage Bedenkzeit
Der Richter fand’s nicht lustig und verdonnerte Mensdorff und Fischer. Die Urteile sind deshalb noch nicht rechtskräftig, weil sich sowohl die zwei Angeklagten als auch der Staatsanwalt drei Tage Bedenkzeit erbeten haben.

In jedem Fall keine gute Zeit für Mensdorff. Wie ÖSTERREICH berichtete, hat der Jagdveranstalter auch Troubles mit Tierschützern – eine Aktivistin wurde am Wochenende bei einer Fasanenjagd verletzt. Außerdem macht die Trennung von seiner Ehefrau, Ex-Ministerin Maria Rauch-Kallat, Schlagzeilen (siehe rechts).K. Fischer

Mensdorff-Pouilly im Interview
Frage: Was sagen Sie zu dem Urteil drei Jahre Haft?

Alfons Mensdorff-Pouilly: Ein Urteil ist ein Urteil. Keine Ahnung, was drei Jahre sind. Ich bin noch nie drei Jahre gesessen.

Frage: Was machen Sie jetzt – werden Sie berufen?

Mensdorff: Ich weiß es noch nicht. Das muss ich mit meinem Rechtsanwalt besprechen. Vielleicht lasse ich es auch.

Frage: In seiner Begründung meinte der Richter – und bestätigte damit den Gutachter –, es sei keine Gegenleistung von Ihnen für die Millionen erkennbar gewesen …

Mensdorff: Mit Zetteln und Aufzeichnungen – so habe ich noch nie Geschäfte gemacht. Ich ruf ein paar Leute an und hab innerhalb von zwei Stunden alle Informationen, die ein Kunde will. Und überhaupt, damals war der gnädige Herr Gutachter 23 Jahre alt. Hat er eine Ahnung, welches Honorar damals angemessen war?

Ex-Ministerin Rauch-Kallat zog aus
Nicht nur die drohende Haft im Blaulichtfunk-Prozess dürfte den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly (62) dieser Tage belastet haben. Er und seine langjährige Ehefrau Maria Rauch-Kallat (66) haben sich getrennt. Die ehemalige ÖVP-Frauenministerin, die „Graf Ali“ öffentlich gerne „meine Alte“ nannte, soll schon vor neun Monaten aus dem Jagdschloss des Lobbyisten im Burgenland ausgezogen sein.
Allerdings: Eine Scheidung kommt für das Ehepaar, das vor 21 Jahren geheiratet hat, derzeit nicht infrage.

Graf Ali vor Gericht

oe24.at berichtete LIVE vom Prozesstag. Hier der Live-Ticker zum Nachlesen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
 18:26

Das Urteil ist NICHT rechtskräftig

Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die beiden Verteidiger haben zum Urteil noch keine Erklärung abgegeben. Alle drei Parteien haben sich drei Tage Bedenkzeit erbeten.

 18:21

Drei Jahre unbedingt für Mensdorff-Pouilly

Zudem muss er die 1,1 Millionen Euro plus Zinsen der Telekom zurückzahlen.

Die Begründng des Richters: "Das Geld ist in Ihre Spähre gelangt, Sie sind in den Genuss des Geldes gekommen, deshalb die drei Jahre. Das Geld sollen Sie der Telekom samt Zinsen bezahlen."

 18:21

Die Urteilsbegründung von Richter Tolstiuk

"Herr Fischer, Sie haben versucht uns zu überzeugen, aber wir konnten Ihnen keinen Glauben schenken." Es gab keine Unterlagen, die das Ganze glaubhaft machen. Sie haben der Telekom einen Schaden zugefügt. Wohin das Geld geflossen ist, war nicht nachvollziehbar.

 18:16

1 Jahr Haft für Fischer

Fischer bekommt ein Jahr zusätzlich zu seinen bisherigen Strafen. Vom Vorwurf der Falschaussage im U-Ausschuss wurde er freigesprochen.

 18:13

3 Jahre Haft für Mensdorff-Pouilly

Plus Kostenersatz.

 17:46

Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück

Richter Tolstiuk sagt, alle sollten in der Nähe bleiben. Ein Abendessen würde sich nicht ausgehen.

 17:45

"Da ist nichts bösartiges dran", meint Fischer und verweist auf die Tatsache, dass jeder große Vorstand einen Berater habe. "Ich schwöre es auf die Bibel", er habe nie einen einzigen Euro über Mensdorff an das Innenministerium zukommen lassen in Zusammenhang mit dem Projekt Tetron-Alcatel, sagt Fischer.

 17:41

"Ich habe keinen Zahlungen veranlasst", sagt Fischer. Er habe Schieszler mit der Zahlng an Mensdorff-Pouilly beauftragt und der habe diese auch durchgeführt.

 17:33

Schuster beantragt einen Freispruch! Fischer habe sich den Besten geholt, um das Problem zu lösen. Es sei kühn zu behaupten, es habe keine Belege gegeben.

 17:31

Schuster fordert Hintergrundinformationen von Beratern. Er zitiert Zeugenaussagen, die das belegen sollen.

 17:29

Jetzt ist Mensdorff-Pouillys Anwalt an der Reihe: Was ist denn passiert? - Eine kühne Aktion von Fischer. Er sagt, ich picke mir die Rosinen raus. Die Telekom habe voll eingestreift, weil sie aus dem Konsortium zum Blaulichtfunk ausgestiegen ist und nur mehr Sublieferant war. Dafür nehme man sich eben einen Fachmann, der hervorragende Kontakte in diesen Ländern hat. Da sei noch gar nicht übers Geld gesprochen worden. Und: Es hat funktioniert! Schieszler sagte, dass der Auftrag 35 bis 40 Millionen Euro Gewinn für die Telekom Austria bedeuetet.

 17:18

Fischer habe Schaden vom Unternehmen abgewendet, denn dieser Schaden wäre größer gewesen als die Zahlung an Mensdorff-Pouilly, so Verteidiger Dietrich.

 17:15

Fischers Anwalt Dietrich wirft in Bezug auf den Staatsanwalt die Frage auf, ob bei der Untreue ein Schaden entstanden sei und wenn ob der Schaden bewusst herbeigeführt worden sei.

 17:11

Der Privatbeteiligtenvertreter der Telekom erklären, sie haben alle Fälle gründlich untersucht. Das Ergebnis sei, dass es keine Leistungen Mensdorffs gegeben habe. Es gebe keine Unterlagen, keinen schriftlichen Auftrag. Dem Unternehmen sei nicht klar, welche Leistungen erbracht worden sind.

 17:08

Sackmann schließt mit dem Appell, dass man heute etwas gegen Freunderlwirtschaft und Korruption tun könne. Es handle sich um Wirtschaftskriminalität.

 17:06

Der Staatsanwalt betont, dass der den Kronzeugen Schieszler für glaubwürdig halte. Alles, was Schieszler gesagt habe, habe bis jetzt gestimmt.

 17:03

Auch wenn Unterlagen vernichtet worden seien, die die Leistungen Mensdorffs beweisen würden, müsste es doch noch E-Mails dazu geben, verweist der Staatsanwalt auf die Aussage des Gutachters.

 16:59

Staatsanwalt Sackmann richtet sein Wort an Fischer und fragt ihn, ob er mit Mensdorff-Pouilly tatsächlich kein Entgelt vereinbaren würde, um ihn erst Jahre später über ein anderes Projekt zu bezahlen. Ob er das als Vorstand machen würde, fragt Sackmann.

 16:51

Staatsanwalt Sackmann weist ebenso auf den Zusammenhang mit dem BMI hin. Es gebe Hinweise auf direkte Zahlungen an das Innenministerium. So sei die Ex-Frau des Kabinettschefs Ulmer für die Telekom als Beraterin tätig gewesen. Ebenso finde sich das Kürzel "CFU" auf einer Rechnung Mensdorff-Pouillys. Darin sieht die Staatsanwaltschaft eine Verbindung zu Christoph Ferdinand Ulmer.

 16:45

Schieszler sei genötigt worden, das Geld an Mensdorff zu bezahlen, so der Staatsanwalt. Man habe nichts gefunden, keine Gegenleistungen, keine Nachweise. Und da sei man beim Vorwurf der Untreue, so der Staatsanwalt. Zahlungsflüsse an Endempfänger habe man zwar nicht nachweisen können. Er fragt aber weiter, ob es wirklich zu glauben sei, dass das von Konto auf Konto gehe.

 16:39

Der Staatsanwalt erklärt in seinem Schlussplädoyer, er wolle den Nebel lichten und zitiert aus einer Aussage des Kronzeugen Schieszlers. So habe Alcatal-Chef Himmer Schieszler gedrängt, dass er Mensdorff endlich bezahlen solle. Schieszler habe schließlich nach einem Projekt gesucht, mit dem er Mensdorff bezahlen könne.

 16:37

Eine Stellungnahme von Dietrich zur Falschaussage im U-Ausschuss soll verlesen werden. Es gibt keine Einwände.

 16:35

Das Schöffengericht weist den Antrag ab, mit dem Hinweis, dass es sich um keine Privatgutachten handle, sondern um interne Berichte der TA.

 16:30

Fischer-Verteidiger Dietrich möchte nicht, dass die fremdsprachigen Unterlagen verlesen werden. Ebenfalls sollen Privat-Forensischen Berichte im Akt nicht verlesen werden. Seitens der Staatsanwalt kommen keine Einwände. Sie weist darauf hin, dass sich die Telekom in diesem Bericht auf ihre Ansprüche an Mensdorff-Pouilly stütze.

 16:29

Die Verlesungen beginnen.

 16:26

Der Verteidiger stellt einen neuen Antrag auf Herausgabe des Mitschnitts. Man habe heute vier Stunden damit verbracht, ein Protokoll zu korrigieren, begründet die Verteidigung. Der Richter weist den Antrag ab mit dem Hinweis, dass das nicht heiße, das andere Protokolle ebenfalls berichtigt werden müssen.

 16:24

Richter Tolstiuk weist den Antrag ab. Wenn die Telekom nicht tätig werde, dann wäre das negativ, das ergebe sich von selbst.

 16:17

Der Anwalt von Fischer stellt erneut einen Antrag auf einen Sachverständigen. Dieser soll bewerten, was es für die Telekom bedeutet hätte, wenn das Unternehmen beim Blaulichtfunk nicht zum Zug gekommen wäre.

 16:09

Verteidiger Schuster fragt, welche Analysen Mensdorff hätte machen sollen. Jeitler antwortet, es gehe darum, das dokumentiert werde, wer, wann damit befasst sei, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

 16:06

Schuster macht geltend, das sein Mandant ein gutes Netzwerk hat. Er fragt Jeitler welches Netzwerk das Lobbyingunternehmen hat, dessen Leistungen der Sachverständige mit jenen von Mensdorff vergleicht. Jeitler antwortet, dass das Unternehmen sehr angesehen sei.

 16:05

Die Verteidigung will darauf hinaus, dass das Lobbying Mensdorff-Pouillys der Telekom sehr wohl Geld gebracht hat.

 16:01

Der Anwalt von Mensdorff-Pouilly, Schuster, weist darauf hin, dass das Mail nach der Leistungserbringung seines Mandanten verfasst worden sei und fragt zugleich nach dem Schaden, wenn die Telekom nicht Lieferant des Tetron-Konsortiums gewesen sei. Jeitler antwortet, das sei sehr hypothetisch.

 16:00

Jeitler hat das besagte Dokument jetzt doch noch gefunden. Dabei handelt es sich um eine E-Mail der Leiterin der Rechtsabteilung bezüglich einer Zusammenfassung zum Projekt Tetron.

 15:54

Pause.

 15:51

Ob es für die Telekom mit einem Imageverlust verbunden gewesen wäre, nicht als Anbieter des Innenministeriums aufzutreten, fragt die Verteidigung. Jeitler antwortet mit ja, schränkt aber ein, dass eine genaue Bewertung schwierig sei.

 15:48

Fischer-Anwalt Dietrich fragt weiter, ob Jeitler einen subjektiven Wert für die Telekom in den Dienstleistungen von Mensdorff nicht auschließe. Jeitler antwortet mit Nein, unter der Zugrundelegung, dass eine Leistungserbringung nötig und möglich gewesen sei.

 15:45

Die Verteidigung fragt, ob Jeitler den eventuellen Markteintritt von Konkurrenten beim Blaulichtfunk miteinkalkuliert habe. Jeitler antwortet, dass das keine Relevanz für die Bewertung der Leistung habe.

 15:43

Jeitler findet das Dokument nicht.

 15:37

Jeitler sucht jetzt ein besonderes Dokument in seinem Akt. Zu diesem Akt will ihn der Verteidiger Fischers befragen.

 15:21

Die Verteidigung erwähnt einen Code of Conduct und fragt, ob das ein rechtlich verbindliches Dokument sei. Jeitler antwortet mit Nein. Das sei aber ein hoch angesehener Kodex, so Jeitler.

 15:19

Die Verteidigung will von Jeitler wissen, auf welche Zeugenaussagen er sich beruft, die den Aussagen Mensdorff Pouillys entgegenstehen. Jeitler erklärt er beziehe sich auf die Aussage des Zeugen Sartorius in seinem Gutachten.

 15:14

Die Verteidigung fragt Jeitler, ob er andere Beraterverträge des Vorstands der TA analysiert habe. Jeitler antwortet darauf, dass ließe sich aus seiner Erfahrung ableiten und er könne zudem nichts über andere Verfahren sagen. Nach Jeitlers Erfahrung, müsste es jedenfalls Hinweise auf Dokumente geben, auch wenn Akten vernichtet wurden. Das seien z. B. Hinweise durch E-Mails. Er habe allerdings nichts gefunden.

 15:09

Der Anwalt von Fischer, Dietrich, zitiert aus Belegen einer Agentur, die früher für die Telekom gearbeitet hat. Diese Belege hat der Sachverständige zum Vergleich der Leistungen Mensdorffs herangezogen. Das Wissen Mensdorff-Pouillys über Osteuropa sei gegeben, antwortet Jeitler auf die Frage des Verteidigers. Es würden aber die Unterlagen zu den Beratungen fehlen.

 15:06

Normalerweise müsse es bei den Beratungen zum Blaulichtfunk Dokumente geben, so Jeitler. Bei den Osteuropa-Beratungen sei davon auszugehen, dass Dokumente erstellt worden seien. Er könne aber nicht ausschließen, dass es so eine Dokumentation gegeben habe, so Jeitler auf die Frage der Verteidigung.

 15:04

Die Verteidigung hat sich entschieden, ihre Fragen jetzt an den Sachverständigen zu richten. Verteidigung an Jeitler:

Sie haben gesagt, dass es keine Unterlagen gab. Fischer hat gesagt, dass diese Unterlagen vernichtet worden, sind, nachdem er aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Jeitler: Für mich basiert das Gutachten auf dem, was im Akt ist. Das habe er auch immer dazu gesagt.

 15:01

Der Anwalt der Telekom schließt sich an das Verfahren an und fordert die 1,1 Millionen Euro von Mensdorff-Pouilly zurück.

 14:58

Antrag auf neuen Sachverständigen

Die Verteidigung stellt einen Antrag auf eine neuen Sachverständigen. Dieser soll das Risiko für die Telekom bewerten, für den Fall, dass sie nicht bei der Ausschreibung für den Blaulichtfunk mitmachen hätte können. Das Gericht weist auch diesen den Antrag ab.

 14:54

Gericht weist Antrag ab

Der Antrag wird abgewiesen. Es gebe die Gelegenheit nach dem mündlich vorgebrachten Gutachten Fragen zu stellen. Das sei im Sinne der Judikatur.

 14:52

Antrag auf Vertagung

Die Verteidigung will die Hauptverhandlung vertagen, um Fragen an den Sachverständigen zu ermöglichen. Die Verteidigung habe erst jetzt ein Protokoll erhalten. Das Fragerecht könne nicht ausgeübt werden.

 14:32

Jeitler beendet seinen Vortrag. Zehn Minuten Pause.

 14:30

Freie Vereinbarungen seien möglich, so Jeitler. Üblich sei das bei wertvollen Projekten, wenn ein großes Risiko vorhanden ist. Dies müsse aber das Gericht bewerten.

 14:25

Für die Beratung zum Blaulichtfunk veranschlagt Jeitler maximal 100.000 Euro. Ohne Dokumentation, könne man auch bis zu 50 Prozent abwerten. Für die Osteuropa-Bewertungen sei 200.000 bis 400.000 Euro ein Richtwert. Hier seien die Leistungen aber schwer zu bewerten, weil es auch hier keine Dokumentation gab. Insgesamt hatte Mensdorff-Pouilly 1,1 Millionen Euro erhalten.

 14:22

Kein Kommunikationsprojekt

Er habe kein Kommunikationsprojekt im Rahmen des Blaulichtfunks gefunden, so Jeitler. Auch bei den Beratungen zu Osteuropa - dem 2. Projekt Mensdorffs – habe er keinerlei Konzept gefunden. Vier Jahre für einen solchen Auftrag seien ungewöhnlich, insbesonders da es keine erfolgreichen Beratungen gab.

 14:20

Interessenskonflikt

Jeitler sieht einen Interessenskonflikt zwischen Motorola und Telekom Austria. Mensdorff-Pouilly war für beide Firmen tätig und habe dies offenbar verheimlicht.

 14:18

Vorgehen amateurhaft

Jeitler spricht von einem amateurhaftem Vorgehen in Bezug auf die Arbeit von Mensdorff-Pouilly für die Telekom. Briefings oder Analysen, Risikoeinschätzungen habe es keine gegeben. Es habe keinen Überblick über Risken gegeben.

 14:15

Die Lobbyingagentur Kovar und Köppl habe von 2001 bis 2002 für die Telekom gearbeitet, erklärt Jeitler. Die Agentur gelte als seriös in der Branche. Der Tagessatz lag damals bei 1800 Euro mit einem Rabatt von 10 Prozent. Der Auftrag hätte pro Monat 11.000 Euro ergeben. Der Auftrag lief 80 Tage. Für die Arbeit gebe es sehr viele Leistungen, Leistungsaufstellung und auch eine Abrechnung.

 14:12

Für ein Kommunikationsprojekt zur Konsortialfrage gebe es im Akt keine Anhaltspunkte, so Jeitler. Und zu einer Strategie konnten nur sehr vage Aussagen abgegeben werden. Zu den umfangreichen Beratungen für Osteuropa habe es ebenfalls keine Anhaltspunkte für Analysen oder sonstige Leistungen gegeben.

 13:58

 13:53

Es war deshalb keine typische Lobbyarbeit, weil, so Jeitler, sich Mensdorffs Arbeit nicht im öffentlichen Bereich abgespielt hätte. Die Beratungen über Osteuropa bezeichnet Jeitler als Recherche und keinen Lobbyismus. Unterlagen dazu würden aber fehlen.

 13:51

 13:48

Jeitler spricht über Erfolgshonorare und wie verpönnt die seien. Vor allem seit dem Lobbygesetz. Mensdorff hingegen sei kein Lobbyist im eigentlichen Sinn, so Jeitler.

 13:43

Jeitler zu Lobbyismus

"Lobbying fintet in Politik und Verwaltung statt"

 13:41

Jeitler will jetzt sein Gutachten vortragen. Referenzgrundlagen sind Branchenkodizes und Kodizes über Wirtschaftskommunikation, so der Sachverständige.

 13:40

Jetzt sollte es endlich ans Eingemachte gehen.

 13:40

Es geht weiter: Jeitler spricht

 13:10

Zwanzig Minuten Pause

 12:49

Langsam wird's fad

 12:42

Zwei Minuten Pause

Danach soll der Sachverständige sein Gutachten über die Leistungen von Mensdorff Pouilly vorlegen.

 12:29

 12:09

 11:58

Jeitler zitiert aus einer Aussage von Mensdorff-Pouilly. So soll er etwa 2000 Stunden Arbeit für die Telekom geleistet haben.

 11:58

Endlich: Es geht weiter

 11:43

 11:41

Zwei Stunden seit Verhandlungsbeginn

Seit über zwei Stunden wird das Protokoll jetzt schon korrigiert. In den Reihen der Schöffen ist bereits vereinzeltes Gähnen zu erkennen.

 11:10

Wie geht's dem Protokoll?

Mittlerweile sind die Beteiligten bis auf Seite 44 vorgedrungen. Es wird noch immer angemerkt, korrigiert und ergänzt.

 10:43

Video soll Angriff auf Tierschützerin zeigen

Auch auf einer anderen Front hat Graf Ali zu kämpfen. Martin Balluch und sein "Verein gegen Tierfabriken" beschuldigen die Jagdgesellschaft des Grafen, eine Tierschützerin mit Säure übergossen zu haben (wir berichteten). Jetzt hat Balluch ein Video auf Facebook veröffentlicht, das den Angriff zeigen soll. Hier das Video sehen >>>

 10:38

 10:18

Erste Zuhörer verlassen den Saal. Ermüdungserscheinungen? In jedem Fall geht man weiterhin das Protokoll durch.

 09:54

Noch immer werden die Protokolle angeglichen. Schön langsam sollten sich die Beteiligten einig werden.

 09:37

Noch immer gehen die Beteiligten das Protokoll durch. Das könnte sich jetzt etwas in die Länge ziehen.

 09:27

Um wieviel Geld geht es?

Mensdorff-Pouilly hat im Zusammehang mit der Vergabe eines Funksystems für Einsatzorganisationen 1,1 Millionen Euro von der Telekom erhalten. Bezahlt wurde dies über Scheinrechnungen. Jetzt, so die Anklage, wird vermutet, dass es sich dabei um Schmiergeld handeln könnte. Jeitler soll dem Gericht jetzt darüber berichten, welchen Wert die Beratung von "Graf Ali" tatsächlich hatte. Ganz nach dem Motto: "Wo woar mei Leistung?"

 09:17

Richter Tolstiuk schlägt vor Punkt für Punkt das Protokoll mit dem zuständigen Sachverständigen durchzugehen. "Da brauchen wir bis in den Nachmittag", entgegnet Sachverständiger Jeitler.

 09:11

Zu Anfang des Prozesses geht es um das Protokoll. Fischer-Verteidiger Dietrich bemängelt Fehler in diesem. Es würde Manches fehlen.

 09:10

Richter Tolstiuk eröffnet die Verhandlung

 09:09

Der Verhandlungssaal ist gut gefüllt

Das Interesse an der Verhandlung ist groß. Der Saal ist voll. Ein größerer Saal hätte bei dem Andrang nicht geschadet.

 09:07

Herzlich willkommen zu unserem oe24.at LIVETICKER zum Tetron Prozess.

In der Affäre rund um den Lobbyisten Mensdorff-Pouilly und den ehemaligen Telekom-Chef Fischer soll es bereits heute zu einem Urteil kommen.