Der komplette Öffnungsplan

oe24 liegt Entwurf vor: Das steht in der neuen Corona-Verordnung

© APA/GEORG HOCHMUTH
Die Bestimmung zur Kontaktreduktion zwischen 22 Uhr und 5 Uhr am Folgetag bleibt. Offenbar Registrierungspflicht geplant.
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oe24 liegt der Entwurf zur neuen Corona-Verordnung vor und diese birgt ein paar Überraschungen, denn die Registrierungspflicht für die Gastro aber auch für Freizeiteinrichtungen ist offenbar geplant. Noch handelt es sich um den Verordnungs-Entwurf, aber er gibt zumindest Einblick, in welche Richtung es bei den Öffnungen gehen wird. Zentral ist: Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr sollen bleiben. Damit werden auch die "Sperrstunden für Betriebsstätten, Gastronomiebetriebe, Zusammenkünfte und Freizeiteinrichtungen entsprechend festgesetzt", wie es in der rechtlichen Begründung des Entwurfes heißt. Nach 22 Uhr am Abend könnten auch keine Speisen mehr abgeholt werden.

"Die Maßnahmen entsprechen im Wesentlichen den bereits in den Vorgängerverordnungen gesetzten Maßnahmen, wonach hauptsächlich auf die vorangegangen rechtlichen Begründungen verwiesen werden kann", steht in der rechtlichen Begründung weiter. Die Öffnungsschritte werden mit einer Stabilisierung des Infektionsgeschehens argumentiert. Wenn die Fallzahlen und Intensivstations-Belegungen "konstant auf aktuellem Niveau bleiben" könnten in rund zwei Wochen erste Öffnungsschritte gesetzt werden.

Die rechtliche Begründung

Das ist die rechtliche Begründung des Entwurfes für die neue Corona-Verordnung in ganzer Länge:

© oe24
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Der komplette Entwurf zur neuen Corona-Verordnung

oe24 liegt der ganze Entwurf zur neuen Corona-Verordnung vor:

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